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DGV Deutsche Gesellschaft für Pflegehilfsmittelversorgung mbH

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Zuzahlungsfreie Pflegebox im Wert von 40 € pro Monat

Erfahren Sie alles, was Sie über Pflegebox wissen sollten.

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Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind im Alltag auf bestimmte Hilfsmittel angewiesen. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden im Rahmen der täglichen Pflege laufend benötigt und müssen entsprechend regelmäßig besorgt werden. Unsere Pflegebox unterstützt Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, indem sie sie mit den benötigten Pflegehilfsmitteln zur häuslichen Pflege ausstattet – zuverlässig, aufwandsarm und zuzahlungsfrei. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Pflegebox vor, gehen auf deren Vorteile ein und erklären, wie Sie Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel geltend machen können.

Kurz und Kompakt
Eine Pflegebox ist ein Paket mit Hilfsmitteln zum Verbrauch, das monatlich zum Pflegebedürftigen nach Hause geliefert wird
Die enthaltenen Produkte, wie etwa Mundschutz, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, haben einen Wert von maximal 40 Euro und werden ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bezahlt
Ein Pflegepaket erspart pflegenden Angehörigen Zeit und Arbeit und sorgt dafür, dass stets rechtzeitig für "Nachschub" gesorgt ist
Wir kümmern uns um die Formalitäten und unterstützen Sie dabei, den Antrag zu stellen und Ihren gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel geltend zu machen
Sie können bei uns aus vorgefertigten Pflegeboxen für unterschiedliche Bedarfe wählen oder Ihre Pflegebox individuell zusammenstellen

Innhaltsverzeichnis

Was ist eine Pflegebox?

Eine Pflegebox ist ein Paket voller Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die im Pflegealltag Verwendung finden. Das Besondere daran: Sie können die Pflegebox individuell zusammenstellen und erhalten die Produkte zuzahlungsfrei, sofern ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht. Die Box ist demnach gefüllt mit nützlichen Produkten, die zum Bedarf des Pflegebedürftigen passen, und beinhaltet Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro.

Der maximale Gesamtwert der Produkte in der Pflegebox ergibt sich aus dem Zuschuss für Pflegehilfsmittel, den die Pflegekassen Versicherten gewähren. Grundsätzlich haben Menschen mit Pflegegrad – egal ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 – einen gesetzlichen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 40 Euro für die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln. Dies soll eine adäquate Versorgung mit Produkten, die für die nötige Hygiene bei der Pflege sorgen, sicherstellen.

Wissenswert

In Deutschland leben über 4 Millionen pflegebedürftige Menschen, von denen rund 3,3 Millionen zuhause gepflegt werden. Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist daher ein äußerst wichtiges Thema, mit dem sich sehr viele Personen im Laufe ihres Lebens auseinandersetzen müssen.

Beispiele für Pflegehilfsmittel in der Box

Welche Pflegehilfsmittel in einem Pflegepaket enthalten sind, hängt vom individuellen Bedarf des einzelnen Pflegebedürftigen ab. Damit die Produkte bestmöglich dazu beitragen, die Pflegesituation zu verbessern, können Sie die Pflegebox individuell zusammenstellen. Alternativ bieten wir verschiedene vorgefertigte Boxen für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen an.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Hilfsmittel, die in die Produktgruppe der “Pflegehilfsmittel zum Verbrauch” fallen. Dazu zählen vor allem Produkte, die im Alltag mit einem pflegebedürftigen Angehörigen standardmäßig benötigt werden, wie zum Beispiel:

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Schutzschürzen

  • Mundschutz

  • Fingerlinge

  • Einweg Bettschutzeinlagen

  • Einmallätzchen

Ergänzend zu den klassischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (Produktgruppe 54), die erstattungsfähig sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für bestimmte Artikel aus der Produktgruppe 51. So können Betroffene beispielsweise bis zu vier wiederverwendbare Bettschutzeinlagen pro Jahr beantragen und zuzahlungsfrei in ihrer Pflegebox erhalten.

Wir von der DGV legen größten Wert darauf, Sie mit Pflegehilfsmitteln auszustatten, die sich durch eine gute Qualität auszeichnen und möglichst komfortabel in der Anwendung sind. Deshalb setzen wir auf bewährte Markenprodukte, auf die Sie sich verlassen können. Unsere breitgefächerte Auswahl ermöglicht Ihnen die Bestellung von Produkten, die ideal zu Ihren Bedarfen passen. Auf diese Weise können wir Sie mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch versorgen, die Ihnen im Pflegealltag den größtmöglichen Mehrwert bieten.

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Einfache Auswahl, unkomplizierte Lieferung und direkte Abrechnung mit der Pflegekasse. Wir machen Pflege zu Hause einfacher.

Pflegehilfsmittel-Box: Ihre Vorteile im Überblick

Viele Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen profitieren bereits von Pflegeboxen. Doch wo genau liegen eigentlich die Vorteile und Stärken, die ein Pflegepaket zu einer so sinnvollen Lösung machen? Im Einzelnen sprechen diese Pluspunkte für die Pflegebox:

Stressfrei: Wir kümmern uns um die Formalitäten

Oftmals scheuen sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor der Beantragung der Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei der Pflegekasse. Sie fürchten ein kompliziertes, langwieriges Antragsverfahren und jede Menge Hindernisse auf dem Weg zur Pflegebox. Diese Sorgen möchten wir Ihnen gerne nehmen. Wir regeln sämtliche Formalitäten und klären Ihren Anspruch auf den Zuschuss für Pflegehilfsmittel mit Ihrer Krankenkasse. Auf diese Weise ist das Prozedere für Sie stressfrei und Sie erhalten kostenlose Pflegehilfsmittel, ohne sich mit den bürokratischen Hürden auseinandersetzen zu müssen.

Wissenswert: Die DGV ist Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenversicherungen. Geht es um kostenlose Pflegehilfsmittel, sind Sie bei uns folglich in jedem Fall bestens aufgehoben.

Zeitsparend: Pflegehilfsmittel direkt nach Hause liefern lassen

Wir wissen, dass die häusliche Pflege eine Herausforderung sein kann, die mit jeder Menge Arbeits- und Zeitaufwand einhergeht. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, pflegende Angehörige zu entlasten, indem wir genau hier ansetzen. Das Pflegepaket ist ein Service, der Pflegepersonen Zeit und Arbeit erspart. Dank ihm fällt der regelmäßige Einkauf von Pflegehilfsmitteln komplett weg – alle benötigten Produkte werden nach Hause geliefert. Pflegende Angehörige müssen sich demnach keine Gedanken mehr um die Beschaffung dieser Hilfsmittel machen und können sich auf andere Aufgaben konzentrieren.

Bedarfsgerecht: Produkte, die sich nach der Pflegesituation richten

Uns ist bewusst, dass die Pflege einer Person eine durch und durch individuelle Angelegenheit ist. Deshalb haben Sie bei uns die Möglichkeit, Ihr Pflegepaket selbst anzupassen, sodass es zu 100 % zum Bedarf der pflegebedürftigen Person passt. Sie brauchen zum Beispiel weniger Desinfektionsmittel und dafür mehr Einmalhandschuhe? Oder fehlen Ihnen ein paar Stück Schutzschürzen, während Sie die Bettschutzeinlagen kaum aufbrauchen können? Überhaupt kein Problem! Sie können uns jederzeit kontaktieren und den Inhalt der Pflegebox abändern. Somit erhalten Sie genau die Produkte, die Sie in der häuslichen Pflege tatsächlich brauchen.

Verlässlich: Hochwertige Produkte und eine pünktliche Lieferung

Wie bereits erwähnt, legen wir Wert auf Qualität und eine angenehme Handhabung. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aus der Pflegebox der DGV sind qualitativ einwandfreie Markenprodukte, sie sich für die Kostenübernahme durch die Pflegekassen qualifizieren.

Das Pflegepaket wird im festgelegten Turnus pünktlich zu Ihnen nach Hause geliefert, wodurch Ihnen die Pflegehilfsmittel niemals ausgehen. Den zeitintensiven Einkauf im Laden vor Ort können Sie sich gänzlich sparen, sodass Ihnen mehr Zeit für andere Dinge bleibt. Dabei wird der Versand von uns übernommen – die Lieferung der Produkte ist für Sie kostenfrei!

Zuzahlungsfrei: Regelungskonforme Abrechnung mit der Pflegekasse

Ihr Anspruch auf die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel der Pflegekasse liegt ab Pflegegrad 1 bei 40 Euro pro Monat. An diesem Wert richten wir unsere Pflegeboxen aus, damit Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Sie bekommen quasi kostenlose Pflegehilfsmittel ohne Zuzahlung.

Wissenswert: Welche Artikel für die gesetzlichen und privaten Pflegekassen zu den erstattungsfähigen Hilfsmitteln zum Verbrauch gehören, wird durch den Hilfsmittelkatalog beziehungsweise das Hilfsmittelverzeichnis definiert.

Übernahme der Kosten für Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse

Der Pflegehilfsmittel-Zuschuss in Höhe von 40 Euro monatlich wird von allen gesetzlichen und privaten Pflegekassen gewährt. Die Voraussetzung ist jedoch das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades. Hierfür muss ein Gutachten angefertigt werden, anhand dessen die Pflegekasse die Einordnung in einen Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5) vornimmt. Der Betrag, den die Kassen für Pflegemittel bewilligen, bleibt dabei über alle Pflegegrade hinweg gleich und beträgt für Produkte zum Verbrauch stets 40 Euro pro Monat.

Für Pflegebedürftige und Pflegepersonen bedeutet das: Wurde bereits ein Pflegegrad festgestellt, besteht der Anspruch sofort und es kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Sofern noch keine Pflegebegutachtung stattgefunden hat und dem pflegebedürftigen Versicherten kein Pflegegrad zugewiesen wurde, müssen diese Schritte zuerst durchlaufen werden, bevor der Anspruch auf Pflegehilfsmittel geltend gemacht werden kann.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ohne Zuzahlung erhalten- so geht's

Sie möchten die Vorteile einer Pflegebox für sich nutzen und Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz und Co. nach Bedarf nach Hause geliefert bekommen? Dann folgen Sie diesen einfachen Schritten:

1. Pflegepaket auswählen

Sehen Sie sich die zusammengestellten DGV Pflegepakete an. Sollte sich darunter ein Paket finden, das zu Ihren Vorstellungen und Bedarfen passt, können Sie sich direkt dafür entscheiden. Andernfalls können Sie sich Ihre Pflegebox im Wert von 40 Euro individuell zusammenstellen.

Wissenswert: Im Sinne einer Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse darf der Inhalt der Pflegebox die erstattungsfähige Obergrenze von 40 Euro nicht überschreiten. Das gilt natürlich auch für die individuelle Bestellung.

2. Formular für den Antrag ausfüllen

Füllen Sie das Formular aus, das Sie nach den Informationen fragt, die wir benötigen, um uns um die Beantragung der Kostenübernahme bei der Pflegekasse kümmern zu können. Zu den Angaben, die Sie im Formular tätigen müssen, gehören mitunter die Versichertennummer, der Pflegegrad der anspruchsberechtigten Person, für die Sie das Pflegepaket bestellen möchten, und Ihre Kontaktdaten.

3. Pflegebox nach Hause geliefert bekommen

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, sobald die Pflegekasse Ihren Anspruch bestätigt hat und die erste Pflegebox auf dem Weg zu Ihnen ist.

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Das DGV Pflegepaket - perfekt angepasst an Ihre Bedürfnisse

Unsere Pflegepakete statten Sie nach Ihrem gesetzlichen Anspruch mit Pflegehilfsmitteln aus, die Sie bei der häuslichen Pflege unterstützen. Da Sie Ihre Pflegebox individuell zusammenstellen können, falls die vorkonfigurierten Boxen Ihre Bedarfe nicht ideal abdecken, bekommen Sie exakt die Pflegehilfsmittel, die Sie brauchen. Sie entscheiden also letztendlich basierend auf Ihrem Bedarf, wie viele Einmalhandschuhe, wie viel Stück Schutzschürzen, welche Mengen Desinfektionsmittel und welche weiteren Pflegehilfsmittel Sie monatlich benötigen.

Denn uns ist es wichtig, dass Sie sich in Ihrer Pflege nicht nach den verfügbaren Pflegehilfsmitteln richten müssen. Stattdessen richtet sich die Pflegebox ganz nach Ihnen und Ihren Bedürfnissen. Sollten Sie weiterführende Fragen haben oder eine Beratung zur Zusammenstellung Ihres Pflegepaketes wünschen, zögern Sie nicht, uns anzusprechen – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Fragen & Antworten zur Pflegebox

Abschließend möchten wir kurz und knapp Antworten auf die Fragen, die am häufigsten zu Pflegebox gestellt werden, geben:

Der gesetzliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel gilt für versicherte Personen, bei denen ein Pflegegrad festgestellt wurde. Damit ein Antrag auf Kostenübernahme bewilligt werden kann, muss also vorab eine Pflegebegutachtung und die Zuteilung eines Pflegegrades stattgefunden haben. Für den Antrag auf Bezuschussung der Pflegehilfsmittel ist es unerheblich, welcher Pflegegrad festgestellt wurde. Der gesetzliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht nämlich ab Pflegegrad 1 und sieht unabhängig vom Pflegegrad eine Versorgung mit Hilfsmitteln im Wert von bis zu 40 Euro im Monat vor.

Um eine Pflegebox zu erhalten, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese Formalitäten übernehmen wir gerne für Sie. Füllen Sie ganz einfach unser Formular aus – wir kümmern uns um alles weitere!

Typische Hilfsmittel zum Verbrauch, die in einem Pflegepaket enthalten sein können, sind Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Letztlich entscheiden jedoch Sie, welche Produkte im Wert von 40 Euro zum Inhalt Ihrer Pflegehilfsmittel-Box gehören sollen.

Natürlich. Sollten Sie bemerken, dass Ihre bestellte Pflegebox nicht optimal zu der vorliegenden Pflegesituation passt, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen, um den Inhalt abzuändern. Bei der nächsten Lieferung erhalten Sie dann direkt die angepasste Pflegebox.

Die Pflegekassen arbeiten mit Pflegehilfsmittel-Anbietern zusammen. Will heißen: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten gegebenenfalls nur, wenn die Pflegebox über einen Kooperationspartner bestellt wurde. Die DGV ist praktischerweise Partner aller gesetzlichen Pflegekassen in Deutschland.

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