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Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) - Anspruch, Dokumente & Antrag

Erfahren Sie alles, was Sie über Pflegehilfsmittel wissen sollten.

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Ganz allgemein gesprochen sind Pflegehilfsmittel Produkte, die pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen im Alltag der häuslichen Pflege unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für solche Pflegehilfsmittel, um eine angemessene Versorgung pflegebedürftiger Personen sicherzustellen. Welche Voraussetzungen dafür genau gegeben sein müssen, wie die Antragstellung abläuft und welche Arten von Pflegehilfsmitteln die Pflegekassen unterscheiden, erklären wir in diesem Beitrag.

Kurz und Kompakt
Es gibt sowohl technische Pflegehilfsmittel (PG 50 bis 52) als auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54), die jeweils im Pflegehilfsmittelkatalog beziehungsweise Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekasse aufgelistet sind
Die Pflegekasse versorgt Pflegebedürftige oftmals mit technischen Pflegehilfsmitteln in Form von Leihgaben
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege werden von der Pflegekasse mit 40 Euro pro Monat bezuschusst
Damit die Pflegekasse Pflegebedürftige bei der Versorgung mit Hilfsmitteln zur Pflege unterstützt, muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen
Kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können infolge einer Bewilligung als Pflegepaket eingekauft werden, wobei die Hilfsmittel dann monatlich zum Pflegebedürftigen nach Hause geliefert und über die Pflegehilfsmittelpauschale mit den Kassen abgerechnet werden

Pflegehilfsmittel in der Definition

Als Pflegehilfsmittel werden Gerätschaften sowie zum Verbrauch bestimmte Produkte bezeichnet, die im Rahmen der pflegerischen Versorgung einer pflegebedürftigen Person verwendet werden. Solche Artikel werden zum Beispiel in Pflegeheimen genutzt, sind aber auch für die Verwendung durch Pflegepersonen, die sich zuhause um pflegebedürftige Angehörige kümmern, vorgesehen.

Grundlegend werden die Pflegehilfsmittel in technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch unterteilt, worüber wir im weiteren Verlauf dieses Beitrags noch ausführlicher sprechen. All diese Hilfsmittel zur Pflege dienen im Kern dazu, Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen zu unterstützen und die jeweilige Pflegesituation zu verbessern.

Innhaltsverzeichnis

Produktgruppen der Pflegehilfsmittel in der Übersicht

Welche Produkte im Einzelnen zu den Pflegehilfsmitteln gehören, gibt das Pflegehilfsmittelverzeichnis beziehungsweise der Pflegehilfsmittelkatalog der Pflegekassen vor. Dort werden die unterschiedlichen Hilfsmittel in Produktgruppen von 50 bis 54 untergliedert, wie diese Tabelle übersichtlich aufzeigt:

Grad der Beeinträchtigung
Pflegegrad 1
12,5 – 27 Pkt.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2
27 – 47,5 Pkt.
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3
47,5 – 70 Pkt.
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4
70 – 90 Pkt.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5
90-100 Pkt.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Technische Pflegehilfsmittel

Die Produktgruppen 50 bis 52 umfassen sogenannte technische Pflegehilfsmittel. Dabei handelt es sich überwiegend um technische Geräte, die für den wiederholten Gebrauch gedacht sind und über einen längeren Zeitraum hinweg vom Patienten genutzt werden können. Die Zuordnung eines Hilfsmittels zu einer Produktgruppe erfolgt hierbei nach dem Zweck, dem das Gerät dient, wobei diese drei Produktgruppen für technische Pflegehilfsmittel existieren:

Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (PG 50)

Die Hilfsmittel aus der Produktgruppe 50 werden Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege genannt. Gemeint sind damit mitunter Pflegebetten und Zubehör, Zurichtungen für Pflegebetten, Pflegebett-Tische, Lagekorrekturhilfen für die Bettlaken, Liegerollstühle und Multifunktionsrollstühle sowie Sitzhilfen. All diese Produkte machen die tägliche Pflege für Pflegende einfacher und entlasten sie allem voran körperlich.

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Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und Linderung von Beschwerden (PG 51)

Die Produktgruppe 51 umfasst Pflegehilfsmittel zur Körperpflege, Hygiene und Linderung von Beschwerden. Produkte zur Hygiene und Körperpflege sind beispielsweise mobile Duschwagen und Waschsysteme sowie Artikel, welche die Hygiene im Bett gewährleisten, wie etwa wiederverwendbare Bettschutzeinlagen, Urinbeutel, Bettpfannen und Urinschiffchen. Ausgeschlossen sind hier explizit Einmal-Produkte, die nach jeder Nutzung entsorgt werden müssen. Diese Einweg-Pflegehilfsmittel fallen in die Produktgruppe 54, die wir uns später ganz genau ansehen.

Die Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden gehören neben den wiederverwendbaren Hygieneprodukten ebenfalls in die PG 51. Die Pflegekasse versteht unter dieser Art von Pflegehilfsmitteln zum Beispiel Lagerungshilfen, wie Lagerungsrollen und -halbrollen.

Wissenswert: Die Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden wurden früher von der PG 53 beschrieben. Diese gibt es mittlerweile nicht mehr. Stattdessen fallen die früher in PG 53 gelisteten Hilfsmittel nun in die Produktgruppe 51.

Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung und Mobilität (PG 52)

Pflegehilfsmittel, die den Patienten darin unterstützen, seinen Alltag eigenständiger zu bewältigen, zählen zu den Pflegehilfsmitteln zur selbstständigeren Lebensführung und Mobilität und somit zu PG 52. Diese Produktgruppe bezieht sich auf Artikel, die die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten fördern oder den Patienten im Umgang mit Erkrankungen unterstützen. Das können zum Beispiel Hilfen zur Medikamenteneinnahme oder Notrufsysteme (Hausnotruf) sein.

Aufgrund des Begriffs “Mobilität” ist die Annahme verbreitet, dass Gehhilfen ebenfalls der PG 52 zuzuordnen wären. Das ist allerdings falsch. Gehhilfen gehören genauso wenig zu dieser Produktgruppe wie Seh- oder Hörhilfen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Da PG 53, wie bereits erwähnt, nicht mehr existiert, landen wir direkt bei PG 54 und damit bei den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sollen die hygienischen Bedingungen im Pflegeumfeld verbessern und können nur einmalig verwendet werden. Sprich: Nach jeder Nutzung müssen die Produkte entsorgt und durch neue ersetzt werden. Werfen wir einen Blick auf die gängigen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:

Einmalhandschuhe

Einmalhandschuhe aus Latex, Nitril oder Vinyl werden unter anderem bei der Zahnpflege, bei Verbandswechseln oder auch beim Wechseln von Inkontinenzprodukten getragen und bieten sowohl dem Pflegebedürftigen als auch der Pflegeperson einen gewissen Schutz. Sie verhindern, dass die Pflegeperson direkt mit Bakterien und Keimen in Kontakt kommt, und schützen den pflegebedürftigen Menschen vor Verschmutzungen und einer etwaigen Keimübertragung ausgehend von der Pflegeperson.

Als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden allerdings lediglich unsterile Handschuhe zum Einmalgebrauch klassifiziert. Die sterilen Äquivalente, die beispielsweise für die Wundversorgung benötigt werden, gehören der PG 19 des Hilfsmittelverzeichnisses an, sodass für sie abweichende Regelungen gelten.

Mundschutz und FFP2-Masken

Genau wie Einmalhandschuhe schützt auch der Mundschutz alle an der Pflegesituation Beteiligten. Er reduziert das Risiko, dass Erreger mittels Tröpfchen übertragen werden, und sollte folglich spätestens dann getragen werden, wenn die Pflegeperson oder der pflegebedürftige Mensch Symptome einer Erkältung aufweist. Da geschwächte, pflegebedürftige Menschen meist anfälliger für Infektionen sind, profitieren sie in besonders hohem Maße von dieser Schutzmaßnahme.

Neben dem klassischen Mundschutz wurden durch die Corona-Pandemie FFP2-Masken in die Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aufgenommen und haben nun dauerhaft einen Platz dort gefunden. Diese speziellen Atemschutzmasken schützen besonders effektiv vor Aerosolen und können so das Risko einer Krankheitsübertragung minimieren.

Schutzbekleidung

Bei Tätigkeiten der Pflege, bei denen sich die Pflegeperson vor möglichen Verunreinigungen schützen möchte, kann Schutzbekleidung zum Einsatz kommen. Typischerweise wird hierfür zu Einweg-Schutzschürzen gegriffen, die sich schnell an- und ausziehen lassen. Die Produkte aus Kunststoff sind in aller Regel leicht und weisen Feuchtigkeit zuverlässig ab. Daher eignen sie sich gut zum Schutz der Kleidung, wenn die Pflegeperson beispielsweise beim Baden und Duschen unterstützt oder Bettwäsche und Klamotten einer Person mit Inkontinenz austauscht.

Bettschutzeinlagen

Für mehr Hygiene im Bett sorgen Bettschutzeinlagen, die auch unter den Bezeichnungen Bettschutzunterlagen, Bettschutzvorlagen oder Bettschutzauflagen bekannt sind. Diese Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden allem voran bei inkontinenten Personen eingesetzt und verhindern mit ihrer Saugfähigkeit, dass Urin und Stuhl auf die Bettwäsche gelangen. Gleichzeitig sorgen die Produkte dafür, dass der Pflegebedürftige trotz Inkontinenz trocken liegt, wobei maximaler Komfort in Kombination mit weiteren Inkontinenzprodukten erzielt werden kann.

Wissenswert: Manchmal werden Bettschutzeinlagen auch zur Aufrechterhaltung der Hygiene im Bett bei größeren nässenden Wunden verwendet.

Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

Desinfektionsmittel sind aus der Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht wegzudenken und bei den meisten Menschen in häuslicher oder stationärer Pflege im täglichen Einsatz. Unterschieden wird dabei zwischen Desinfektionsmitteln für die Hände und für Oberflächen.

Mittel zur Händedesinfektion sind unerlässlich, wenn eine Wundversorgung ansteht, ein Katheter gewechselt werden muss, die Pflegeperson bei der Zahnpflege unterstützt oder die Stoma-Versorgung erledigt werden muss. Die Desinfektionsmittel, die hautverträglich sind, bieten Pflegeperson und Pflegebedürftigem Schutz vor Erregern und töten Keime zuverlässig ab. Das gilt zumindest dann, wenn sie strikt nach Gebrauchsanweisung verwendet werden. Oftmals ist es sinnvoll, das Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion mit dem Tragen von Einmalhandschuhen zu kombinieren.

Desinfektionsmittel für Flächen werden zur Desinfektion vielgenutzter Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Pflegebetten, und der sanitären Einrichtungen herangezogen. Sämtliche Oberflächen, auf denen Keime und Erreger vermutet werden, können damit regelmäßig großflächig desinfiziert werden, wobei insbesondere Flächendesinfektionstücher beliebt sind. Aufgrund ihrer Inhaltsstoffe eignen sich die Desinfektionsmittel für Flächen nicht für die Händedesinfektion. Hier sollte also unbedingt auf zwei unterschiedliche Desinfektionsmittel zurückgegriffen werden.

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Pflegehilfsmittel: Kostenübernahme durch die Pflegekassen

Personen, die mit der Pflege von Angehörigen betraut sind, fragen sich natürlich, inwiefern die Pflegekassen sie in der häuslichen Pflege mit Zuschüssen zu Pflegehilfsmitteln unterstützen. Tatsächlich sieht die Pflegekasse bestimmte Leistungen für Versicherte, die ihre Angehörigen zuhause betreuen, vor. Die Bezuschussung von Hilfsmitteln zur Pflege unterscheidet sich danach, ob technische Pflegehilfsmittel oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch benötigt werden:

Erstattung der Kosten für technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel werden Pflegebedürftigen oftmals als Leihgabe von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Versicherte erhalten die Hilfsmittel in diesem Fall völlig kostenfrei und müssen sie zurückgeben, wenn kein Bedarf mehr besteht. Ist das Ausstellen einer Leihgabe einmal nicht möglich, wird die Pflegeversicherung ein neues Pflegehilfsmittel stellen. Dann fällt allerdings ein Eigenanteil in Höhe von 10 % und maximal 25 Euro pro Pflegehilfsmittel an.

Die zur Verfügung gestellten Pflegehilfsmittel richten sich nach dem Standard der Pflegekasse. Will heißen: Es handelt sich dabei um ein Produkt, das den medizinischen und pflegerischen Anforderungen vollumfänglich gerecht wird, aber womöglich nicht der höchstmöglichen Qualität entspricht oder den besten Komfort bietet. Möchte man ein technisches Pflegehilfsmittel, das über diesen Standard hinausgeht, muss man die Kostendifferenz selbst tragen.

Wissenswert: Geräte-Leihgaben dürfen im Normalfall nicht ohne schwerwiegenden Grund abgelehnt werden. Möchte der Versicherte ein neues technisches Pflegehilfsmittel und lehnt die Leihgabe daher ab, ist die Pflegeversicherung dazu berechtigt, eine Beteiligung an den Kosten auszuschließen.

Übernahme von Kosten bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gesteht die Pflegekasse Versicherten eine monatliche Leistung in Form einer Pflegehilfsmittelpauschale zu. Dieser folgend übernimmt die Pflegekasse die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel laut Pflegehilfsmittelkatalog beziehungsweise Pflegehilfsmittelverzeichnis bis zu einer Höhe von 40 Euro pro Monat.

Privat Versicherte müssen die Pflegehilfsmittel zunächst selbst bezahlen und bekommen den Betrag von bis zu 40 Euro pro Monat erstattet, wenn sie die Rechnung vorlegen. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung zumeist direkt zwischen dem Anbieter der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und der Pflegekasse.

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Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Damit die Pflegeversicherung einen Beitrag zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln leistet, muss vorrangig ein Pflegegrad festgestellt werden. Der Pflegebedürftige muss also eine Pflegebegutachtung durchlaufen haben und basierend auf seiner Pflegebedürftigkeit in einen der fünf Pflegegrade eingestuft worden sein. Ohne Pflegegrad wird ein Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt. Zusätzlich muss der Pflegebedürftige bei der Familie oder im eigenen Heim wohnen oder alternativ in einer betreuten Senioren-WG untergebracht sein. diese beiden Voraussetzungen gelten sowohl für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als auch für die Beantragung technischer Pflegehilfsmittel.

Damit Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bewilligt werden, muss die Pflege des Antragstellers zumindest in Teilen von privaten Pflegepersonen, also beispielsweise von Freunden oder Verwandten, übernommen werden. Technische Pflegehilfsmittel werden hingegen nur zur Verfügung gestellt, wenn sie in ihrem Zweck den Produktgruppen entsprechen und folglich entweder eine Erleichterung der Pflege, eine Linderung der Beschwerden oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen.

Antrag: Wie kann man die Kostenübernahme bei der Pflegekasse beantragen?

Wer technische oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse erhalten möchte, muss einen Antrag stellen. Häufig entscheiden sich Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen dafür, den Antrag direkt über einen Pflegehilfsmittel-Anbieter stellen zu lassen. Diese Herangehensweise ist vergleichsweise unkompliziert und aufwandsarm. Falls im Rahmen der Pflegebegutachtung zur Zuteilung eines Pflegegrades ein Bedarf an Pflegehilfsmitteln festgestellt wurde, können die dort festgehaltenen Empfehlungen per Zustimmung des Pflegebedürftigen als Antrag angesehen werden.

Wissenswert

Daneben ist es unter Umständen auch möglich, Pflegehilfsmittel durch die Empfehlung einer Pflegefachkraft bei der Pflegekasse zu beantragen. Zu diesem Zweck muss die Pflegefachkraft ein Formular für die Pflegekassen ausfüllen.

Tipp: Pflegepakete mit Pflegehilfsmitteln für die häusliche Pflege zusammenstellen

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel verursachen Pflegepersonen oftmals einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. Schließlich werden diese Produkte tagtäglich genutzt und sind nicht wiederverwendbar, sodass eine regelmäßige Beschaffung notwendig ist. Zur Entlastung können sogenannte Pflegepakete oder Pflegeboxen mit Pflegehilfsmitteln bestellt werden. Dabei handelt es sich um Pakete im Wert von 40 Euro, die in fixen zeitlichen Abständen direkt zum Pflegebedürftigen nach Hause geliefert werden. Dank der Lieferung, die ohne weiteres Zutun regelmäßig erfolgt, muss sich die mit der Pflege betraute Person keine Gedanken mehr um die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln machen und kann sich auf andere Dinge konzentrieren.

Das Pflegepaket, wie Sie es bei der DGV erhalten können, kann individuell auf den Bedarf des Pflegebedürftigen angepasst werden. Sie entscheiden, wie viele Hygieneprodukte, Einmalhandschuhe, Stück Mundschutz, Mittel zur Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen und Co. Sie benötigen. Praktischerweise kümmern wir uns um die Formalitäten, die zur Antragstellung bei der Pflegekasse notwendig sind, und leiten alles für Sie in die Wege, damit Sie Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel (bis zu einem Wert von 40 Euro) wahrnehmen können. Die Abrechnung der Kosten erfolgt ebenfalls zwischen uns und der Pflegekasse, während Sie sich darauf verlassen können, pünktlich Ihr Paket mit Pflegehilfsmitteln zu erhalten.

Fragen & Antworten zu Pflegehilfsmittel

Abschließend möchten wir kurz und knapp Antworten auf die Fragen, die am häufigsten zu Pflegehilfsmittel gestellt werden, geben:

Es gibt technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. In erstgenannte Kategorie fallen zum Beispiel das Pflegebett, das Notrufsystem (Hausnotruf) oder wiederverwendbare Produkte für die Hygiene in der häuslichen Pflege, wie etwa waschbare Bettschutzeinlagen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind hingegen Hilfsmittel für den Einmalgebrauch, die vorwiegend der Hygiene dienen. Zu ihnen gehören mitunter Einweg-Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder der Mundschutz.

Wenn die Voraussetzungen stimmen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für verbrauchsbestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von 40 Euro im Monat. Technische Pflegehilfsmittel sind über die Kasse oft als Leihgabe erhältlich. Ist das nicht der Fall, muss der Pflegebedürftige in der Regel mit 10 % Eigenanteil pro Gerät rechnen, und zwar bis zu einer maximalen Höhe von 25 Euro.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben versicherte Personen mit anerkanntem Pflegegrad, die zuhause oder in einer betreuten Wohngruppe gepflegt werden. Für die 40 Euro Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch muss die Pflege zumindest teilweise von privaten Pflegepersonen durchgeführt werden. Technische Pflegehilfsmittel müssen im Sinne einer Bewilligung einem Zweck dienen, der zu den definierten Pflegegruppen 50 bis 52 passt.

Ein Pflegepaket ist ein Paket, das regelmäßig geliefert wird und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z.B. Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen) beinhaltet. Die Lieferung erfolgt zum Patienten nach Hause, sodass den Pflegepersonen der Aufwand, der mit der Beschaffung der Produkte verbunden ist, erspart wird. Bei der Bestellung eines Pflegepaketes über einen Partner-Anbieter der Pflegekasse kann diese die vorgesehenen 40 Euro in der Regel direkt mit dem Anbieter abrechnen.

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