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Betreutes Wohnen – eine Alternative für das Leben und Wohnen im Alter?

Auch im hohen Alter selbstständig bleiben und selbstbestimmt in der eigenen Wohnung / im eigenen Haus leben, in einem geeigneten altersgerechten Umfeld, das wünschen sich viele ältere Menschen für die Zukunft.

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Gerade die jetzt in die Jahre kommende „Boomer“ Generation wird dabei die Nachfrage nach altersgerechten Wohnungen noch einmal deutlich erhöhen. Bei der Suche nach Wohnformen für Menschen im höheren Alter tauchen immer wieder Begriffe wie „Betreutes Wohnen“, „Service Wohnen“, „Wohnen mit Service“, „Wohnen plus“ oder „Seniorenwohnen“ auf. Doch was bedeuten all die Begriffe eigentlich?

Das sind die Fragen, die sich Menschen mit steigendem Alter zunehmend stellen. Die Redaktion der DGV hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Innhaltsverzeichnis

Fakten zum Betreuten Wohnen

Eine zunehmend steigende Lebenserwartung in Deutschland hat in den zurückliegenden Jahren zu einer steigenden Nachfrage nach altersgerechten Immobilien geführt. Dazu kommt, dass durch die Boomer-Generation der 60er und 70 er Jahre ein zusätzlicher Bedarf an geeigneten Wohnungen und Häusern entstehen wird.

Voraussichtlich wird die Anzahl der über 65-Jährigen im Jahre 2030 auf ca. 21 Millionen und die der hochbetagten Menschen wahrscheinlich auf über 6 Millionen in Deutschland steigen. Demgegenüber steht die Zahl von derzeit ca. 300.000 Wohnungen, die ein Wohnangebot mit Service anbieten, und ca. 600.000 Wohnungen, die annähernd barrierearm, altersgerecht oder auch barrierefrei sind.

Auch die Politik trägt mit der Priorisierung der häuslichen ambulanten Pflege dazu bei, dass vermehrt Nachfrage nach Versorgungsformen in den eigenen vier Wänden entsteht.

So lange wie möglich selbstbestimmt wohnen aber auch die Versorgungssicherheit, dass bei einer Pflegebedürftigkeit eine Versorgung zu Hause gewährleistet werden kann, sind die Motive, die dazu führen werden, dass die Angebotslücke noch weiter zunehmen wird. Denn schon heute klafft zwischen Angebot und Nachfrage eine große Lücke. Um einen zukünftigen Bedarf an Wohnungen für ältere Menschen zu decken, müssten zusätzlich bis 2030 annähernd 3 Millionen altersgerechte Wohnungen entstehen.

Diese Wohnungen sind nicht einfach so da, sondern müssten umgebaut, saniert und neu gebaut werden. Denn ältere Menschen haben aufgrund der zunehmenden Mobilitätseinschränkungen und zum Teil auch kognitiven Einschränkungen besondere Anforderungen an ihr Wohnumfeld. Was in früheren Zeiten die Familie geleistet hat, wie etwa die Betreuung der Eltern, wird in Zukunft aufgrund der sich veränderten Lebensumstände der Kinder und Enkelkinder immer mehr von „Dienstleistern“ übernommen werden.

„Wohnen und Service“, „Betreutes Wohnen“, Seniorenwohnen wird immer mehr zum Alltag in der Zukunft gehören.

Was ist Betreutes Wohnen eigentlich?

Am gebräuchlichsten ist wohl der Begriff „Betreutes Wohnen“ in Deutschland. Viele verstehen darunter die Wohnmöglichkeit im Alter, mit der sie am besten versorgt sind und auch im Falle eines Pflegefalles abgesichert sind. Ob es sich jetzt „Betreutes Wohnen“, „Service Wohnen“ oder „Seniorenwohnen“ etc. nennt, es gibt keinen einheitlichen Standard in Deutschland für Wohnformen dieser Art.

Im einfachsten Falle ist es das Angebot in einer privaten Wohnung zu wohnen, das mit einem Dienstleistungsangebot kombiniert wird. Die Wohnräume und Gemeinschaftsräume sind dabei schon auf die Bedürfnisse von älteren Menschen zugeschnitten und bestenfalls barrierefrei oder zumindest barrierearm. Ein Merkmal, dass noch ein wenig weiter geht, ist die rollstuhlgerechte Gestaltung der Wohn- und Gemeinschaftsräume.

Allgemein werden in einer solchen Wohnanlage kontaktfördernde und auch individuelle Dienstleistungen angeboten. Dies können neben bestimmten Grundleistungen wie zum Beispiel einem Hausnotruf auch frei wählbare Service- und Unterstützungsangebote wie Einkaufs- und Haushaltsservices, Reinigungsservices und allgemeine Betreuungsangebote sein.

Kosten entstehen dabei für die Miete oder den Kauf der Wohnung. Zusätzlich zu den Nebenkosten fallen bei den üblichen Konzepten im Betreuten Wohnen noch Kosten für die Grund- und Betreuungspauschale an, die in der Regel eine Hausmeisterdienstleistung, Kosten für den Hausnotruf und Kosten für die soziale Betreuung abdecken. Darüber hinaus können weitere Dienstleistungen als Wahlleistung angeboten werden, sofern das Konzept des Betreibers dies vorsieht. Diese müssen dann bei Inanspruchnahme auch separat vergütet werden.

Normalerweise existieren dazu zwei Verträge, die aber miteinander gekoppelt sind. Einen Miet- oder Kaufvertrag und den damit gekoppelten Betreuungsvertrag, indem sowohl die Grundleistungen und auch die Wahlleistungen beschrieben sein sollten.

Betreutes Wohnen soll die Eigenständigkeit und selbstständige Lebensführung bewahren und fördern. Grundleistungen und auch Wahlleistungen sollen unterstützen, sodass erst bei schwerer und / oder dauerhafter Pflegebedürftigkeit ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung erforderlich wird. Aus diesem Grund eignen sich „Betreute Wohnanlagen“ oder „Wohnen mit Service“-Angebote auch eher für mobile noch fitte ältere Menschen.

Sollte schon ein Pflegegrad vorliegen, eignet sich ein „Betreutes Wohnen“ oder auch „Service Wohnen“ eher weniger, es sei denn, die Betreute Wohnanlage wäre zum Beispiel an eine stationäre Pflegeeinrichtung angegliedert und es besteht die Möglichkeit bei zunehmender Pflegebedürftigkeit auch Pflegeangebote in Anspruch zu nehmen.

Pflege und betreutes Wohnen - gibt es das?

In den letzten Jahren sind zunehmend hybride Einrichtungen entstanden, mit einem Angebot der Kombination von Tagespflege, ambulant betreuten Wohngruppen und betreutem Wohnen für ältere Menschen. Als eines der eher neueren Konzepte haben sich Wohnparks, entwickelt für eine Zielgruppe 65 plus, etabliert.

Da im fortgeschrittenen Alter die Kinder schon aus dem Haus sind und oftmals nicht in der Nähe wohnen, stellt sich für viele rüstige ältere Menschen die Frage, wie sie versorgt sein können, ohne auf den bisherigen Komfort der eigenen vier Wände verzichten zu müssen.

Hier greifen Konzepte von Wohnparks mit „altersgerecht“ gebauten Bungalows, die gemietet, gekauft oder sogar genossenschaftlich genutzt werden können. In der Regel entsteht bei einem Wohnparkmodel in der unmittelbaren Nähe ein Angebot einer Tagespflege mit einem Angebot einer stationären Pflege. Zusätzlich rundet ein ambulanter Pflegedienst das Angebot ab. Damit sind Dienstleistungen unmittelbar für Bewohner solcher Wohnparks verfügbar. Dieses Konzept ist oft für Personen geeignet, die sich keinen großen Hausstand mehr leisten wollen.

Die Bungalows haben eine für zwei Personen ausreichende Größe, sind weitestgehend „barrierefrei“ und bieten neben Grundleistungen wie einem Hausmeisterservice und einem Hausnotruf auch Wahlleistungen wie Fahrdienste, einen Einkaufsservice, Essen- und Mahlzeitenservice oder auch hauswirtschaftliche Dienstleistungen wie zum Beispiel das Reinigen der Wohnung an.  

Welche Anforderungen gelten für das Betreute Wohnen?

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist nicht geschützt, ebenso wie die Begriffe „Service Wohnen“, „Wohnen mit Service“ oder auch Seniorenwohnen nicht geschützt sind. Es gelten daher keine allgemeingültigen Anforderungen.

Menschen die sich für ein „Betreutes Wohnen“ interessieren, können sich dennoch an bestimmten Kriterien orientieren.

So können sich Interessenten erkundigen ob die Wohnungen den Anforderungen der DIN 18040-2, der Grundnorm für Barrierefreie Wohnungen, entsprechen.

Dabei gibt es innerhalb der DIN 18040-2 zwei Standards, die unterschieden werden. Zum einen „barrierefrei nutzbare Wohnung“ und „barrierefrei und uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbare Wohnungen“.

Sollten daher in der Wohnanlage auch Mieter vorgesehen sein, die einen Rollstuhl benutzen, sollte eine Mindestanzahl von Wohnungen vorhanden sein, die den Standards nach der DIN 18040-2 „R“ entsprechen.

Öffentliche Bereiche, die von allen Mietern und auch von Besuchern genutzt werden (wie zum Beispiel ein Café) müssen den Anforderungen der DIN 18040-1 (Öffentlich zugängliche Gebäude) entsprechen.

Da es in der Vergangenheit keine einheitlichen und klaren Normen für das „Betreute Wohnen“ gab wurde eine neue DIN erarbeitet, die DIN 77800. Diese DIN soll als Leitfaden für Bauherren und Betreibern aber auch Wohninteressenten dienen, um Angebote des Betreuten Wohnens für Interessenten plastischer und besser einordnungsfähig zu gestalten.

Die DIN-Norm 77800 soll die Transparenz für Wohninteressenten erhöhen, da die DIN 77800 auch vorgibt, wie ein Interessent über Vertragsdokumente informiert werden soll. Für den Betreiber der betreuten Wohnanlage soll die DIN 77800 der Leitfaden sein, welche Anforderungen unbedingt erfüllt sein müssen.

So sollen Informationen über die Anlage selbst als auch über die Wohnung, die Grundleistungen, die zusätzlich möglichen Wahlleistungen, die Kosten der Wohnung und das Dienstleistungsangebot sowie über qualitätssichernde Maßnahmen, transparent dargestellt werden. Die DIN 77800 kann also eine Orientierung für Interessenten darstelle, allerdings sind Wohnanlagen, die über eine Zertifizierung nach der DIN 77800 verfügen, noch nicht in der Breite verfügbar.

Was kostet betreutes Wohnen?

Die Kosten variieren je nach Region, Art und Lage der Wohnanlage. Städtische Wohnanlagen oder Wohnanlagen, die eher in Metropolregionen gelegen sind, sind oft teurer als die Wohnanlagen, die eher ländlich gelegen sind. In der Regel sind die Mieten oder Kaufpreise für Betreute Wohnungen etwas höher als die ortsüblichen Preise einer vergleichbaren Mietwohnung oder Eigentumswohnung.

Vor allem die Ausstattung der Wohnanlage ist entscheidend für die Kosten. Ist die Wohnanlage barrierefrei, gibt es öffentliche Bereiche wie ein Café oder ein Schwimmbad, hat sie ein ausgefeiltes Dienstleistungsangebot, welche Concierge Leistungen werden angeboten, ist das Betreuungspersonal geschult und auch ständig verfügbar sind die zentralen, kostenbeeinflussenden Faktoren.

Das alles kann den Preis in die Höhe treiben, je nachdem welche Ausstattung die Wohnung hat oder welche zusätzlichen Grundleistungen zu den eher üblichen Grundleistungen angeboten werden.

Die Mietkosten liegen oft etwa 10 – 20 % über den vergleichbaren ortsüblichen Nettokaltmieten, zusätzlich werden Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom, Müllabfuhr und Abwasserkosten berechnet. Am besten orientieren sich Interessenten am Mietspiegel der jeweiligen Region.

Für Interessenten, die einen Kauf in Erwägung ziehen, bieten die gängigen Immobilien-Portale gute Vergleichsmöglichkeiten, denn auch die Erwerbskosten eine Eigentumswohnung im Betreuten Wohnen liegen in der Regel je nach Region 10 – 20 % über den Kosten von herkömmlichen Eigentumswohnungen, sodass sich ein Vergleich oft lohnt.

Zusätzlich zu den Mietkosten kommen in der Regel Kosten für die Grundleistungen, die mittels einer festen Pauschale vergütet werden. Diese können zwischen 50 und ca. 150 € monatlich liegen, je nachdem welche Grundleistungen vereinbart sind. In Wohnanlagen mit gehobenem Ambiente und maximalen Betreuungsaufwand und einem breiten Grundleistungsangebot können auch mal mehrere hundert Euro pro Monat an Kosten anfallen.

Natürlich können zu den fixen Kosten auch noch Wahlleistungen wie hauswirtschaftliche Dienstleistungen (wie zum Beispiel die Wohnungsreinigung) oder auch andere Dienstleistungen wie Fahrservices dazu kommen.

Es gibt sogar Anbieter, die inzwischen sogar eigene E- Car Sharing Angebote offerieren. Mieter können sich dann die Autos stundenweise mieten, je nachdem wann und wie oft sie benötigt werden. Auf ein eigenes Auto kann somit verzichtet werden. Die Kosten müssen allerdings vom Mieter bzw. Nutzer getragen werden.

Was ist grundsätzlich bei „Betreuten Wohnen“ zu beachten?

Der Wunsch nach Absicherung und einer guten Versorgung im Ernstfall, trotzdem das Leben unabhängig und unbeschwert zu genießen, ist eine ideale Vorstellung.

Für ältere Menschen, denen die eigene Wohnung zu groß ist oder die aus gesundheitlichen Gründen ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis haben oder auch für bewegungseingeschränkte Menschen, kann das „Betreute Wohnen“ das Service Wohnen eine sehr gute alternative Wohnform im Alter sein.

Allerdings sollte sich Interessenten sehr frühzeitig dazu Gedanken machen. Denn in vielen Wohnanlagen gibt es nicht selten längere Wartezeiten. Es können auch mal eins bis zwei Jahre vergehen, bis die begehrte Wohnung frei wird.

Anders ist es bei Anlagen die neu gebaut werden. Auch hier sollte man frühzeitig und weitsichtig handeln, denn die Eigentumswohnungen in betreuten Wohnanlagen sind begehrt und oft schnell verkauft. Trotzdem sollte es wohlüberlegt sein, ob man sein Haus oder seine Wohnung aufgibt, denn oftmals lassen sich auch in den eigenen vier Wänden Wohnraumanpassungen vornehmen, die ein selbständiges Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen.

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