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Pflegegrad 5 (2024) – Voraussetzungen, Antrag und Leistungen

Erfahren Sie, wie Sie Pflegegrad 5 beantragen: Voraussetzungen, Prozess und Leistungen einfach erklärt.

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Wenn ein pflegebedürftiger Mensch den Pflegegrad 5 zugewiesen bekommt, bringt dies zum Ausdruck, dass der Betroffene im Alltag in hohem Maße auf Pflege angewiesen ist. Sowohl bei der Pflege zu Hause als auch bei der Unterbringung im Pflegeheim bietet die Pflegekasse Versicherten finanzielle Unterstützung in Form unterschiedlicher Leistungen. Dieser Beitrag befasst sich im Detail mit den möglichen Leistungen bei Pflegegrad 5 und erklärt, welche Voraussetzungen Pflegebedürftige erfüllen müssen, damit eine Einstufung in diesen Pflegegrad vorgenommen werden kann.

Kurz und Kompakt
Pflegegrad 5 ist der höchste der fünf Pflegegrade und wird Menschen zugewiesen, bei denen eine schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung vorliegt
Bei Menschen, die mit Pflegegrad 5 von pflegenden Angehörigen zuhause versorgt werden, beinhalten die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung Pflegegeld (901 Euro), Sachleistungen zur Pflege (2.095 Euro), den Entlastungsbetrag (125 Euro), Zuschüsse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40 Euro) und Hausnotrufsystemen (23 bis 25 Euro) sowie Zuschläge für die Tages- und Nachtpflege (1.995 Euro)
Daneben erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 jährliche Zahlungen für die Kurzzeitpflege (1.774 Euro) und Verhinderungspflege (1.612 Euro)
Darüber hinaus können Versicherte Leistungen für Wohnraumanpassungen (4.000 Euro pro Person und Maßnahme) und Pflege-Wohngruppen (einmalig 2.500 Euro und monatlich 214 Euro pro Bewohner) in Anspruch nehmen
Die stationäre Pflege in einem Pflegeheim wird bei Vorliegen des Pflegegrads 5 mit 2.005 Euro pro Monat bezuschusst
Die Voraussetzung für Pflegegrad 5 ist ein Ergebnis der Pflegebegutachtung, das zwischen 90 und 100 Punkten liegt
Die Pflegebedürftigkeit und Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen wird bei der Begutachtung anhand von sechs Modulen, die unterschiedliche Lebensbereiche aufgreifen, beleuchtet

Pflegegrad 5 in der Definition

Anhand der Einordnung in Pflegegrade entscheidet die Pflegekasse über den Umfang der Leistungen, die eine pflegebedürftige Person erhält. Im Gesamten gibt es fünf Pflegegrade, wobei sich der Leistungsumfang mit dem Pflegegrad erhöht. Sprich: Ein Mensch mit Pflegegrad 1 erhält deutlich weniger Leistungen als Versicherte mit Pflegegrad 4. Der Pflegegrad 5 ist entsprechend der höchstmögliche Pflegegrad, weshalb Betroffene auch den Anspruch auf die meisten Leistungen der Pflegekasse haben.

Pflegegrad 5 wird dann zugewiesen, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegt. Ob das der Fall ist, wird mittels eines Gutachtens, welches der Medizinische Dienst oder die Medicproof GmbH anfertigt, ermittelt. Erst im Anschluss an das Gutachten kann der daraus resultierende Pflegegrad anerkannt werden, woraufhin Betroffene die Leistungen in Anspruch nehmen können.

Innhaltsverzeichnis

Pflegestufen und Pflegegrade: Wo liegt der Unterschied?

Heute erfolgt die Beurteilung des Pflegebedarfs über die fünf Pflegegrade. Früher war das anders: Bis 2017 nutze die Pflegeversicherung ein System, das aus drei Pflegestufen bestand. Damals richtete sich das Hauptaugenmerk bei der Einteilung in Pflegestufen auf die Zeit, welche die Angehörigen täglich mit der Pflege ihrer Liebsten verbrachten. Dann wurde das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführt, wodurch die Pflegestufen von den Pflegegraden abgelöst wurden. Seither ist nicht mehr der Zeitaufwand, der mit dem Pflegebedarf einhergeht, sondern die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit des Betroffenen ausschlaggebend für die Zuweisung von Pflegegraden.

Zu Verwirrung kommt es diesbezüglich zuweilen im Zusammenhang mit der Umrechnung von Pflegestufen zu Pflegegraden. Wer heute Pflegegrad 5 bekommt, wäre nach dem alten System in Pflegestufe 3 gefallen. Dabei hat sich die Pflegekasse dagegen entschieden, jeden Pflegebedürftigen, der vor 2017 eingestuft wurde, neu zu begutachten, um ihm einen Pflegegrad zuweisen zu können. Stattdessen wurden die Pflegestufen auf den nächsthöheren Pflegegrad angehoben. Ein Mensch, der ehemals Pflegestufe 1 hatte, landete somit automatisch bei Pflegegrad 2. Die Ausnahme: Versicherte mit einer Demenzerkrankung, die im vorherigen System kaum berücksichtigt wurden, erfuhren eine “doppelte Aufstufung”. Ein Demenzerkrankter mit Pflegestufe 1 erhielt im Zuge der Einführung des PSG II demnach Pflegegrad 3.

Wissenswert

Menschen, bei denen lediglich eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag festgestellt wurde, wurden im früheren System vernachlässigt und erhielten kaum oder keine Unterstützung von den Pflegeversicherungen. Gerade für sie und ihre Angehörigen hat sich die Pflegesituation durch das PSG II und die damit verbundene Einordnung in Pflegegrad 1 merklich verbessert.

Leistungen bei Pflegegrad 5: Welche Leistungen erhalten Menschen mit Pflegegrad 5 bei häuslicher Pflege?

Für Menschen mit Pflegegrad 5 sieht die Pflegekasse Geldleistungen und weitere Formen der Unterstützung in einem Umfang vor, der an einigen Stellen weit über den der niedrigeren Pflegegrade hinausgeht. Das ist vor allem darin begründet, dass die Pflege von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 mit einem beträchtlichen Aufwand einhergeht. Die folgende Tabelle führt die Leistungen ab Pflegegrad 5 auf, die Betroffene erhalten, wenn sie zuhause gepflegt werden:

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistungen Tages- und Nachtpflege (teilstationär) Vollstationäre Pflege
5 901 Euro/Monat 2.095 Euro/Monat 2.095 Euro/Monat 2.005 Euro/Monat *Leistungszuschlag

Pflegegeld

Das Pflegegeld beläuft sich bei Pflegegrad 5 auf 901 Euro pro Monat. Diese Leistungen werden den Betroffenen direkt ausgezahlt und sind mit keinem festgeschriebenen Verwendungszweck versehen. Die Pflegekasse schreibt also nicht vor, wofür genau das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 ausgegeben wird. Häufig geben Betroffene das Pflegegeld an die Personen weiter, die sich in häuslicher Pflege um sie kümmern. So fungiert das Pflegegeld als kleine Aufwandsentschädigung und Zeichen der Wertschätzung für die Fürsorge, die pflegende Angehörige den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 entgegenbringen.

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Pflegesachleistungen

Die Pflegesachleistungen sind eine finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung ambulanter Pflegedienste, die sich professionell um die Pflege des Betroffenen in dessen eigenen vier Wänden kümmert. Dabei können sich die Aufgaben, die der ambulante Pflegedienst übernimmt, auch auf die Haushaltsführung und Betreuung beziehen. Die Pflegekasse sieht für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5 2.095 Euro im Monat vor. Sofern die Pflegesachleistungen der Pflegekasse voll ausgeschöpft werden, entfällt der Anspruch auf Pflegegeld.

Grundsätzlich ist es auch möglich, dass sich Angehörige und der ambulante Pflegedienst die Pflege teilen. In diesem Fall werden die in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen mit dem Pflegegeld verrechnet, sodass sich das ausgezahlte Pflegegeld nach dem Anteil der genutzten Pflegesachleistungen bemisst. Konkret reduziert sich das Pflegegeld hierbei um den prozentualen Anteil der verwendeten Pflegesachleistungen.

Entlastungsbetrag

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die auch als Entlastungsbetrag bezeichnet werden, liegen bei 125 Euro monatlich. Dieses Geld soll die Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen im eigenen Zuhause fördern und die Pflegepersonen entlasten. In diesem Sinne wird der Entlastungsbetrag oftmals zur Bezahlung einer Einkaufshilfe oder eines Alltagsbetreuers verwendet. Daneben ist es auch erlaubt, dieses Geld zur Aufstockung der Leistungen für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege sowie für den ambulanten Pflegedienst einzusetzen.

Wissenswert: Während sich das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen mit dem Pflegegrad erhöhen, bleibt der Entlastungsbetrag von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 derselbe.

Hausnotruf

Ein Hausnotrufsystem sorgt dafür, dass eine pflegebedürftige Person im Notfall barrierefrei Hilfe herbeirufen kann. Die Pflegekasse fördert die Installation und den Betrieb eines solchen Systems mit der anteiligen Übernahme der Einrichtungskosten und mit 23 bis 25 Euro pro Monat. Versicherte, die einen Anbieter wählen, welcher dem neuen Vertrag der Pflegekasse vom Juli 2017 beigetreten ist, erhalten die 25 Euro, alle anderen immerhin 23 Euro.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für die häusliche Pflege – zum Beispiel Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe – bezuschusst die Pflegekasse mit bis zu 40 Euro pro Monat. Wichtig zu wissen ist, dass dieses Geld erst nach Vorlage einer Rechnung bezahlt wird. Will heißen: Für die Pflegehilfsmittel-Versorgung muss der Pflegebedürftige in Vorkasse gehen und bekommt das Geld bis zum monatlichen Maximalbetrag erstattet, sobald der Pflegekasse ein Beleg vorliegt.

Tages- und Nachtpflege

Zusätzlich zahlt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5 Zuschläge für die Tages- und Nachtpflege. Diese Leistungen können dafür genutzt werden, professionelle Pflegekräfte zu finanzieren, die sich zu festen Zeiten – beispielsweise zwei Vormittage oder auch Nächte pro Woche – im Zuhause des Pflegebedürftigen um ihn kümmern. So kann auch zu Zeiten, zu denen die eigentliche Pflegeperson nicht anwesend sein kann, eine angemessene Pflege gewährleistet werden. Hierfür bezahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 1.995 Euro im Monat.

Wissenswert: Diese Leistungen können zusätzlich zum Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld bleibt davon also gänzlich unberührt.

Verhinderungspflege

Fährt der pflegende Angehörige in den Urlaub oder wird krank, muss natürlich trotzdem dafür gesorgt werden, dass der Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 gut versorgt ist. Dafür ist die Verhinderungspflege gedacht, die von professionellen Pflegekräften übernommen wird. Für die Verhinderungspflege genehmigt die Pflegekasse bei Menschen mit Pflegegrad 5 bis zu 1.612 Euro für maximal vier Wochen pro Jahr.

Solange die Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte in Anspruch genommen wird, reduziert sich das Pflegegeld auf die Hälfte des Gesamtbetrages und liegt bei Pflegegrad 5 somit bei 450,50 Euro monatlich. Außerdem besteht die Option, die Verhinderungspflege aufzustocken, sofern im laufenden Jahr noch kein Zuschlag für Kurzzeitpflege beantragt wurde. Dann sind bei Pflegegrad 5 bis zu sechs Wochen und ein Maximum von 2.418 Euro möglich.

Kurzzeitpflege

Wenn der Betroffene beispielsweise für einen begrenzten Zeitraum einen erhöhten Pflegebedarf aufweist, können Leistungen für die sogenannte Kurzzeitpflege gewährt werden. Die Kurzzeitpflege erstreckt sich im Regelfall über einen maximalen Zeitraum von vier Wochen und wird bei Pflegegrad 5 mit 1.774 Euro bezuschusst.

Genau wie bei der Verhinderungspflege werden auch bei der Kurzzeitpflege weiterhin 50 % Pflegegeld ausgezahlt. Darüber hinaus lassen sich Dauer und Budget für die Kurzzeitpflege erhöhen, wenn im jeweiligen Jahr noch kein Geld für die Verhinderungspflege benötigt wurde. In diesem Fall sind bis zu acht Wochen mit einem Zuschuss in Höhe von 3.386 Euro vorgesehen.

Wohnraumanpassungen

Zu den Leistungen der Pflegekasse gehören Pflegegrad-übergreifend Zuschläge für Wohnraumanpassungen. Sollten Sie als Pflegeperson beispielsweise feststellen, dass Ihr pflegebedürftiger Angehöriger die steile Treppe in seinem Haus nicht mehr hinabgehen kann oder im Badezimmer mit nicht altersgerechten Barrieren zu kämpfen hat, kann der Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts oder die entsprechenden Umbaumaßnahmen im Bad verwendet werden. Das Ziel ist es dabei, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen in seinem eigenen Zuhause zu fördern.

Die Leistungen für Wohnraumanpassungen sind einmalige Zahlungen, die mit 4.000 Euro pro Kopf und Gesamtmaßnahme beziffert sind. Allerdings ist eine mehrfache Genehmigung des Zuschusses möglich, wenn eine Zustandsänderung beim Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 dazu führt, dass weitere Anpassungsmaßnahmen notwendig werden.

Wissenswert: Leben mehrere Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 zusammen in einem Haushalt, kann der Zuschlag für Wohnraumanpassungen für bis zu vier dieser Personen beantragt werden. Es ergibt sich folglich eine Höchstsumme von insgesamt 16.000 Euro.

Wohngruppenzuschlag

Zur Förderung der Bildung von ambulant betreuten Pflege-Wohngruppen und Senioren-WGs stellt die Pflegekasse einen Wohngruppenzuschlag in Aussicht. Dieser umfasst einen einmaligen Gründungszuschuss von 2.500 Euro pro Person sowie 214 Euro pro Monat und Bewohner zur Bezahlung einer Organisationskraft.

Unterbringung im Pflegeheim: Welche Unterstützung gibt es für die stationäre Pflege von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5?

Nicht immer kann die Pflege bei Pflegegrad 5 im eigenen Zuhause erfolgen. Dann wird die Unterbringung in einem Pflegeheim, das rund um die Uhr professionell auf die Pflegebedürftigkeit eingehen kann, zur Notwendigkeit. Alle Leistungen der Pflegekassen, die zuvor dargestellt wurden, fallen bei der stationären Unterbringung der Person mit Pflegegrad 5 in einer Pflegeeinrichtung weg. Schließlich beziehen sich diese explizit auf die Pflege zuhause.

Doch die Pflegekasse unterstützt auch bei der Finanzierung einer Heimunterbringung, und zwar in Form eines Zuschusses zu den pflegebedingten Kosten. Damit sind die Kosten gemeint, die durch die reine Pflege entstehen. Weitere Kosten, etwa für die Unterbringung, die Verpflegung und gegebenenfalls anteilig erhobene Investitionszahlungen, sind gänzlich vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Hinzu kommt der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil zu den pflegebedingten Kosten, kurz EEE. Dieser ist, wie der Name nahelegt, über alle Pflegegrade hinweg einheitlich, unterscheidet sich jedoch je nach Preisniveau des Pflegeheims.

Der Zuschuss, den die Pflegekassen zur stationären Unterbringung von Menschen mit Pflegegrad 5 leistet, beträgt 2.005 Euro pro Monat. Es handelt sich dabei also durchaus um eine wertvolle finanzielle Unterstützung, welche die Gesamtkosten für eine Heimunterbringung jedoch nicht annähernd abdeckt. Aus diesem Grund müssen sich Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 und ihre Angehörigen im Klaren darüber sein, dass sie trotz Zuschuss einiges an Geld für die stationäre Pflege im Heim einplanen müssen.

Wissenswert: Die Pflegekassen leisten bei Menschen mit Pflegegrad 5 ergänzend einen Leistungszuschlag, dessen prozentuale Höhe mit der Dauer der Unterbringung steigt. So zahlen sie zum Beispiel 5 % des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres der Unterbringung, während der Leistungszuschlag auf bis zu 70 % anwächst, wenn der Versicherte über 36 Monate zur Pflege im Heim untergebracht ist.

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Kurse und Beratungen für die pflegenden Angehörigen

Sich um die Pflege eines Menschen mit Pflegegrad 5 zu kümmern, ist nicht nur zeitaufwändig, sondern für viele Angehörige auch mit jeder Menge Fragen, Unsicherheiten und Sorgen verbunden. Immerhin bestehen bei Pflegegrad 5 besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung, was Pflegepersonen ohne Vorbildung im pflegerischen Bereich vor eine riesige Herausforderung stellen kann.

Die Pflegekasse greift Betroffenen hier mit kostenfreien Beratungsangeboten und Pflegekursen unter die Arme. Diese Angebote geben den pflegenden Angehörigen von Menschen mit Pflegegrad 5 die Gelegenheit, Antworten zu bekommen, sich Praxistipps für den Pflege-Alltag zu holen, sich wichtiges Wissen anzueignen und Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. So tragen diese Beratungs- und Schulungsangebote dazu bei, dass nicht-professionelle Pflegepersonen die Pflegesituation besser meistern und dem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 die angemessene Pflege zuteilwerden lassen können.

Wissenswert

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 sind vierteljährlich zu Beratungsbesuchen verpflichtet. Im Rahmen dieser Besuche kommen Pflegekräfte zum Betroffenen und seiner Pflegeperson nach Hause, um sicherzustellen, dass diese ausreichend Hilfestellung erhalten.

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Antrag und Anforderungen: Wie bekommt man Pflegegrad 5?

Damit die Pflegekasse Leistungen freigibt, muss der entsprechende Pflegegrad anerkannt werden. Der erste Schritt auf dem Weg dahin ist die Antragstellung. Diese ist im Wesentlichen recht unkompliziert, denn es reicht aus, einen formlosen Antrag bei der Pflegeversicherung abzugeben. Daran schließt dann eine Pflegebegutachtung an, die üblicherweise im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen stattfindet.

Das Ziel der Begutachtung ist es, die Pflegebedürftigkeit des Begutachteten einzuschätzen, was anhand eines Fragenkatalogs mit sechs Modulen geschieht. Im Mittelpunkt stehen dabei die Selbstständigkeit und Alltagskompetenz des Betroffenen, wobei unterschiedliche Lebensbereiche bezüglich einer bestehenden Beeinträchtigung beleuchtet werden. Die Begutachtung resultiert in einem Punktwert, der wiederum anzeigt, in welchen Pflegegrad der Begutachtete einzustufen ist.

Wissenswert: Die Erstellung des Gutachtens wird bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst und bei privat Versicherten von der Medicproof GmbH durchgeführt.

Voraussetzungen für Pflegegrad 5: Die sechs Module in der Pflegebegutachtung

Wie eingangs erwähnt, wird Pflegegrad 5 an Menschen, die eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung aufweisen, vergeben. Der zugehörige Punktwert im Begutachtungsverfahren liegt bei 90 bis 100 Punkten. Unter 90 Punkten würde eine Einstufung in Pflegegrad 4 vorgenommen werden, ab dem 90. Punkt ist die Voraussetzung für Pflegegrad 5 gegeben.

In der Pflegebegutachtung fasst der Gutachter insgesamt sechs Module mit jeweils mehreren Unterkategorien ins Auge. In jedem Modul werden Punkte vergeben, die später unterschiedlich gewichtet in die Gesamtwertung einfließen. Konkret setzt sich die Pflegebegutachtung zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit und Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aus diesen Modulen zusammen:

Mobilität

Das Thema der Mobilität wird im ersten Modul aufgegriffen und mit 10 % gewichtet. Der Gutachter möchte hierzu unter anderem wissen, inwiefern der Begutachtete fähig ist, seine Körperhaltung eigenständig zu verändern und sich in seinem häuslichen Umfeld fortzubewegen.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Das zweite Modul beschäftigt sich mit den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten und bezieht sich somit zum Beispiel auf die räumliche und zeitliche Orientierung sowie die Fähigkeit, Risiken selbstständig einzuschätzen und Entscheidungen zu treffen. Gewichtet mit 7,5 %, berücksichtigt dieses Modul außerdem, ob der Pflegebedürftige mit den Menschen um ihn herum kommunizieren, Gespräche verstehen und seine Bedürfnisse äußern kann.

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul drei fließt ebenfalls mit 7,5 % in die Gesamtwertung ein und stellt Verhaltensweisen und psychische Problemlagen in den Vordergrund. Erlebt der Begutachtete Zustände der Unruhe, wie sie typischerweise besonders häufig nachts auftreten? Gerät er in Zustände der Angst oder zeigt er aggressive Reaktionen und Abwehrverhalten? Oder gibt es vielleicht Hinweise auf Wahnvorstellungen und ähnliche psychisch auffällige Zustände?

Wissenswert: Modul zwei und drei sind mit je 7,5 % Gewichtung versehen, werden letztlich aber nicht gleichermaßen in die Errechnung der Gesamtpunktzahl für die Pflegegrad-Bestimmung einbezogen. Der Gutachter sieht sich stattdessen an, in welchem dieser beiden Module mehr Punkte “gesammelt” wurden. Nur das Modul mit der höheren Punktzahl wird dann tatsächlich gewertet, und zwar mit 15 %.

Selbstversorgung

Vor dem Hintergrund, dass sich die heutige Pflegebegutachtung allem voran auf die Selbstständigkeit und Alltagskompetenz des Begutachteten konzentriert, ergibt die hohe Gewichtung des vierten Moduls zur Selbstversorgung Sinn. Das Ergebnis, das dort notiert wird, wird mit 40 % angerechnet und ist daher besonders ausschlaggebend für die Gesamtwertung. Ist der Begutachtete noch in der Lage dazu, sich um seine Körperhygiene zu kümmern, sich mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen und sich umzuziehen? All das sind Aspekte, die in diesem Modul Berücksichtigung finden.

Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Dem fünften Modul, “Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen”, fallen 20 % Gewicht zu, was es zum am zweitstärksten gewichteten Modul der Pflegebegutachtung macht. Der Gutachter möchte nun herausfinden, ob der Betroffene fähig ist, eigenständig Maßnahmen, die aufgrund seines Gesundheitszustands zu treffen sind, durchzuführen. Das können zum Beispiel Arztbesuche, Terminvereinbarungen mit Therapeuten, das Herrichten und Einnehmen von Medikamenten oder der Wechsel von Verbänden sein.

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Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Abschließend widmet sich die Pflegebegutachtung der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Dieses sechste Modul beeinflusst die Wertung mit 15 % und stellt mitunter die Frage danach, inwiefern der Begutachtete einer angemessenen Alltagstruktur folgen kann. Hält er sich beispielsweise an einen “normalen” Wach-Schlaf-Rhythmus? Thematisiert wird darüber hinaus die Fähigkeit des Pflegebedürftigen, sich selbstständig zu beschäftigen und zwischenmenschliche Beziehungen zu pflegen.

Fragen & Antworten zum Pflegegrad 5

Abschließend möchten wir kurz und knapp Antworten auf die Fragen, die am häufigsten zu Pflegegrad 5 gestellt werden, geben:

Pflegegrad 5 wird an Pflegebedürftige vergeben, bei denen eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung festgestellt wurde. In diesem Fall liegt ein deutlich erhöhter Pflegebedarf vor, der die Zuweisung des höchsten der fünf Pflegegrade rechtfertigt. Sind die von den Pflegekassen vorgesehenen Voraussetzungen gegeben, erfolgt die Anerkennung des Pflegegrades 5 und der Pflegebedürftige kann die zugehörigen Leistungen in Anspruch nehmen.

Die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung kann ausschließlich von einem Gutachter festgestellt werden. Zum Zweck der Pflegegrad-Bestimmung wird eine Pflegebegutachtung durchgeführt, bei der basierend auf einem Punktesystem und unter Berücksichtigung von fünf Modulen der Pflegegrad errechnet wird. Die Voraussetzung für Pflegegrad 5 ist gegeben, wenn die Gesamtwertung zwischen 90 und 100 Punkten ergibt.

 

In puncto Pflegegeld sieht die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 einen Betrag in Höhe von 901 Euro pro Monat vor. Die Pflegesachleistungen, die für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden können, sind bei Pflegegrad 5 mit 2.095 Euro im Monat bemessen. Allerdings ist es nicht möglich, Pflegesachleistungen und Pflegegeld zeitgleich in voller Höhe von den Pflegekassen zu erhalten. Je nachdem, in welchem Maße die Sachleistungen zur Pflege ausgeschöpft werden, wird kein oder lediglich anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Versicherte mit Pflegegrad 5 erhalten von den Pflegekassen Leistungen im höchstmöglichen Umfang. Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen haben sie Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125 Euro monatlich), Zuschläge für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40 Euro im Monat) und Hausnotrufsysteme (bi zu 25,50 Euro monatlich) sowie die Tages- und Nachtpflege (1.995 Euro pro Monat). Ergänzend stellt die Pflegekasse jährlich Leistungen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege (bis 1.774 Euro bzw. 1.612 Euro) bereit. Wohnraumanpassungen (4.000 Euro pro Peron und Gesamtmaßnahme) und Wohngruppengründungen (einmalig 2.500 Euro pro Person und 214 Euro im Monat) werden ebenfalls von den Pflegekassen bezuschusst.

Wird die Pflege bei Pflegegrad 5 durch eine stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung gewährleistet, unterstützt die Pflegekasse Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit Geldleistungen in Höhe von 2.005 Euro monatlich bei der Bezahlung der pflegebedingten Kosten.

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