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Pflegegrad 2 (2024) – Voraussetzungen, Antrag und Leistungen

Erfahren Sie, wie Sie Pflegegrad 2 beantragen: Voraussetzungen, Prozess und Leistungen einfach erklärt.

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Es gibt verschiedene Pflegegrade. Damit der richtige Pflegegrad für den Antragsteller ermittelt werden kann, muss die passende Einstufung ermittelt werden. Vorrangig geht es dabei um die Höhe des individuellen Pflegebedarfs einer Person. Je höher der Pflegegrad ist, umso mehr Leistungen stehen dem Antragsteller zu. Was bietet der Pflegegrad 2 den Betroffenen? Der folgende Ratgeber vermittelt alle Informationen rund um den Pflegegrad 2 – kurz und kompakt zusammengefasst.

Kurz und Kompakt
Die einstigen drei Pflegestufen wurden mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II), welches seit 2017 gilt, von fünf Pflegegraden abgelöst.
Die Begutachtung des Pflegebedürftigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) bzw. der Medicproof GmbH erfolgt nach Antragstellung auf Festlegung des Pflegegrads.
Sechs Module, bei denen die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen in verschiedenen Lebensbereichen erfasst wird, sind Basis für das Gutachten.
Für den Pflegegrad 2 muss eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen bzw. eine Punktzahl zwischen 27 und 47,5 Punkte bei der Begutachtung erzielt werden.
Bei Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf einen umfangreichen Leistungskatalog wie monatlich ein Entlastungbetrag von 125 Euro und 40 Euro für Pflegehilfsmittel sowie Zuschüsse für einen Hausnotruf, Wohnumfeldverbesserungen und das ambulante betreute Wohnen.

Die Pflegegrad 2 Definition

Den Pflegegrad 2 bekommen alle Personen, die in ihrem Alltag zunehmend auf die Hilfe von anderen angewiesen sind. Die Unterstützung kann in Form von Sachleistungen sowie finanziellen Mitteln erfolgen. Damit der Pflegegrad bewilligt wird, muss laut Pflegegrad 2 Definition eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegen. Zusätzlich müssen Gutachter der Pflegekasse die erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen.

Die vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers in Bezug auf seine körperliche sowie psychische und kognitive Beeinträchtigung wird dabei vom Gutachter des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof berücksichtigt.

Der Pflegegrad 2 ist gleichzusetzen mit der früheren Pflegestufe 0 bzw. Pflegestufe 1.

Innhaltsverzeichnis

Wo sind die Unterschiede zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2?

Pflegebedürftige Menschen bekommen in Anlehnung an ihren Pflegebedarf von der Pflegekasse einen Pflegegrad zugewiesen.

Im Vergleich zum Pflegegrad 2 ist die Einschränkung der Selbstständigkeit ist beim Pflegegrad 1 nicht so stark ausgeprägt. Experten sprechen beim Pflegegrad 1 von einer „geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ während beim Pflegegrad 2 eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. 

Info Box

Die verschiedenen Pflegegrade zeigen sich auch im Alltag sowohl bei der Ernährung und Körperpflege als auch bei der Mobilisation. Vielfach können Menschen mit Pflegegrad 1 sich ihre Haare nicht mehr selbst waschen. Beim Pflegegrad 2 fällt sogar der Griff zur Haarbürste schwer.

 

Tipp 1: Pflegegrad 2 beantragen

Vorbereitung ist hierbei das Wichtigste. Dies gilt insbesondere für den Termin mit dem Gutachter. Die Ermittlung des Pflegegrads kann mit ein paar wenigen Handgriffen unterstützt werden. Die Nutzung eines Pflegetagebuchs ist sinnvoll. Zusätzliche sollten alle wichtige medizinischen Unterlagen bereit liegen, damit diese eingesehen werden können. Aus diesem Grund sollten von Ärzten alle Ultraschallaufnahmen, Röntgenbilder und dergleichen zur Verfügung stehen. In jedem Fall ist es wichtig Ruhe zu bewahren.

  • Ideal ist eine Uhrzeit, bei der erfahrungsgemäß viel Ruhe herrscht

  • Nach Möglichkeit sollte ein Angehöriger dabei sein

  • Bei Nervosität sollte das dem Gutachter mitgeteilt werden

  • Wenn eine Pause nötig ist, dann unbedingt darum bitten

  • Fragen zum besseren Verständnis stellen

Pflegegrad 2 – Die Voraussetzungen

Um den Pflegegrad 2 zu bekommen, muss ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden. Der Antrag kann sowohl formlos per Post als auch telefonisch gestellt werden. Als Ansprechpartner gilt die Pflegeversicherung, die der eigenen Krankenkasse angegliedert ist. Im Antrag muss nicht erläutert werden, welcher Pflegegrad angestrebt wird. Die Einstufung in einen der 5 Pflegegrade erfolgt bei gesetzlich Versicherten aus dem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Bei privat Versicherten sind die Gutachter von MEDICPROOF dafür zuständig.

Nachdem der Pflegegrad-Antrag vom Antragsteller oder eines Angehörigen gestellt wurde, erfolgt der Besuch einer Person vom MDK oder von MEDICPROOF üblicherweise zu Hause. Anhand eines vorgegebenen Kriterienkatalogs wird der Gutachter bewerten, in welchen Bereichen bestimmte Einschränkungen bei der pflegebedürftigen Person auftreten.

Im Rahmen der Begutachtung werden die verschiedenen Lebensbereiche in Augenschein genommen. Die verschiedenen Module haben eine unterschiedlich starke prozentuale Gewichtung für die Bewertung der Pflegebedürftigkeit:

  1. Mobilität (10 Prozent) – Wie selbstständig bewegt sich der Antragsteller und kann er seine Körperhaltung ändern?

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent) – Ist es dem Antragsteller in seinem Alltag möglich, sich örtlich und zeitlich zu orientieren? Kann er für sich Entscheidungen treffen? Kann er Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent) – Wie oft benötigt der Antragsteller Hilfe aufgrund von psychischen Problemen wie Aggressivität oder Ängstlichkeit?

  4. Selbstversorgung (40 Prozent) – Wie gut kann sich der Antragsteller täglich selbst waschen und pflegen?

  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent) – Welche Hilfen benötigt der Antragssteller beim Umgang mit seiner Krankheit und den dazugehörigen Behandlungen (Dialyse, Verbandswechsel)?

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent) – Wie selbstständig kann der Antragssteller seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?

In die endgültige Berechnung wird bei den Modulen 2 und 3 nur das Modul mit dem höheren Punktwert zur Berechnung herangezogen und mit 15 % gewichtet.

Anhand dieser Kriterien kann der Gutachter einschätzen, inwieweit die Selbstständigkeit der betroffenen Person eingeschränkt ist und ob dadurch die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 erfüllt sind.

Die gewichtete Gesamtpunktzahl muss gemäß dem aktuellen Begutachtungsverfahren (NBA) einen Wert zwischen 27 und 47,5 Punkten erreichen. Dieser Wert ist laut § 15, Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) Voraussetzung, um den Pflegegrad 2 zu erhalten.

Übrigens ist der erwähnte Hausbesuch nicht zwingend nötig, da die Begutachtung auch nach Aktenlage vorgenommen werden kann. Tritt bei der pflegebedürftigen Person eine sogenannte „besondere Situation“ ein, wie etwa ein Krankenhausaufenthalt, besteht die Möglichkeit eines Eilverfahrens. Dabei wird meist nach Aktenlage ein vorläufiger Pflegegrad ausgesprochen. Dieser Pflegegrad wird dann im Rahmen eines Hausbesuches nach begutachtet. Stirbt der Antragsteller nach der Antragstellung, aber vor der Begutachtung, wird posthum nach Aktenlage entschieden.

Tipp 2: Pflegetagebuch nutzen

In einem Pflegetagebuch kann der Pflegeaufwand detailliert festgehalten werden. Vor dem Begutachtungstermin kann sich der Antragssteller oder der Angehörige nochmals mit der Pflegesituation auseinandersetzen, umso die aktuellen Begutachtungskriterien besser zu verstehen. Die Eintragungen helfen dem Gutachter den tatsächlichen Pflegebedarf zu ermitteln und erhöht so die Chancen, den korrekten Pflegegrad sowie die entsprechenden Leistungen zuerkannt zu bekommen.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 auf einen Blick

Betroffene mit Pflegegrad 2 haben bei häuslicher Pflege durch einen Angehörigen oder durch Freunde Anspruch auf Pflegegeld sowie auf Pflegesachleistungen, die von der Pflegeversicherung angeboten werden. Für Letzteres muss eine professionelle Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt sein. Die Pflegebedürftigen erhalten sowohl technische Pflegehilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach gesonderter Genehmigung durch die Pflegekasse. Des Weiteren können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Anspruch nehmen. Sowohl bei den technischen Hilfsmitteln als auch bei den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wird in Teilen der MDK eine Prüfung vornehmen.

Des Weiteren gibt es Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege.

Tritt eine vollstationäre Pflege ein, gibt es keine weiteren Leistungen, da die gesamte Versorgung über das Pflegeheim gesichert ist.

Wer sich für die häusliche Pflege entscheidet, kann wählen zwischen Pflegegeld oder Pflegesachleistungen oder einer Kombination aus beidem.

Im Vergleich zu 2023 kommt es 2024 zu einer Erhöhung bei den verschiedenen Leistungen bei Pflegegrad 2.

Den teilweise oder dauerhaft zu Hause gepflegten Personen stehen monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Zum Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI zählen hierzu:

  • Teilnahme an Betreuungsgruppen für leicht Hilfsbedürftige

  • Alltagsbegleiter für Gespräche und Spaziergänge

  • Einkaufshilfen

  • Haushaltshilfen

  • Tages- und Nachtpflege

  • Stationäre Pflege

  • Zuschüsse zum Hausnotruf

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gemäß § 40 SGB XI (Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutzmasken, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen)

Die Tabelle gibt einen Überblick zu den Leistungen bei Pflegegrad 2

Leitungen monatlicher Betrag
Pflegegeld bei häuslicher Pflege 332 Euro
Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege 760 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro
Hausnotruf - technisches Pflegehilfsmittel 25 Euro Zuzahlung
Tagespflege bis 689 Euro
Wohngruppenzuschlag 214 Euro
Entlastungsbetrag - nur bei ambulanter Pflege - zweckgebunden 125 Euro
Vollstationäre Pflegeleistung 770 Euro
Teilstationäre Pflege - Tagespflege, Nachtpflege 689 Euro
Leistungen jährlicher Betrag
Kurzzeitpflege zuzüglich 1.612 Euro nicht verbrauchter Ersatzpflege 1.774 Euro + 1.612 Euro
Leistungen einmaliger Betrag
Pflege-WG (ambulant betreutes Wohnen) 2.500 bis 10.000 Euro
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme) 4.000 Euro bis 16.000 Euro

Einige Leistungen Pflegegrad 2 wie zum Beispiel Pflegehilfsmittel oder der Hausnotruf entfallen bei vollstationär gepflegten Personen, da der Pflegebedürftige von einer entsprechenden Einrichtung sowohl rundum umsorgt wird als auch alle nötigen Hilfsmittel erhält.

Zahlreiche Leistungen lassen sich kombinieren. Einzige Ausnahme ist die vollstationäre Pflege. Hier gibt es keine weiteren Pflegegelder. Befindet sich der Betroffene in einer teilstationären Pflege kann zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst genutzt werden. Pflegekassen unterstützen seit dem Pflegestärkungsgesetz mit solchen Leistungen zu Hause Gepflegte sowie deren Angehörige.

Die nachfolgenden Pflegeleistungen können sowohl einzeln als auch kombiniert genutzt werden:

  • Pflegegeld für die zu Hause pflegenden Angehörigen (§ 37 SGB XI)

  • Pflegesachleistungen für die Pflege durch ambulante Pflegedienste (§ 36 SGB XI)

  • Leistungen für teilstationäre Pflege (§ 41 SGB XI)

Heimbewohner mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag:

  • 5 % des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
  • 25 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 12 Monate in der Einrichtung leben.
  • 45 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 24 Monate in der Einrichtung leben.
  • 70 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 36 Monate in der Einrichtung leben.

Tipp 3: Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Damit die Pflegekasse eine digitale Pflegeanwendung erstattet, muss diese im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen sein. Nur die aufgelisteten digitalen Pflegeanwendungen werden erstattet. Betroffene, die eine digitale Pflegeanwendung nutzen möchten, müssen bei der Pflegekasse einen Antrag stellen, damit eine Kostenerstattung erfolgt. Von der Pflegekasse werden bis zu 50 Euro pro Monat für eine digitale Pflegeanwendung übernommen.

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Wie erfolgt die Abrechnung mit der Pflegekasse?

Eine Vielzahl der wiederkehrenden monatlichen Pflegeleistungen werden ohne Beteiligung des Pflegebedürftigen von der Pflegekasse direkt mit dem Anbieter abgerechnet. Eine Ausnahme bildet der in § 40 SGB XI geregelte betrag von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Betroffene müssen die Hilfsmittel selbst zu kaufen und die entsprechenden Belege jeden Monat bei der Pflegeversicherung einreichen. Alternativ kann mit einer Apotheke oder einem Sanitätshaus ein Versorgungsvertrag abgeschlossen werden, sodass die Pflegehilfsmittel dort nur noch abgeholt werden müssen.

Was ist unter Pflegegeld zu verstehen?

Für das Pflegegeld ist die Pflegeversicherung zuständig. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld von 332 Euro monatlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflegebedürftigen an Demenz leiden oder nicht.

Ab 2025 soll das Pflegegeld um 4,5 % ansteigen. Für 2028 ist eine weitere Erhöhung vorgesehen, welche sich an der Inflationsrate der nächsten Jahre orientieren soll.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bekommen einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag soll helfen Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie zum Beispiel eine Putz- oder Haushaltshilfe, eine Alltagsbegleitung oder die Teilnahme an Betreuungsgruppen zur Förderung der körperlichen und geistigen Aktivität zu finanzieren.

Folgende Besonderheiten gelten beim Entlastungsbetrag:

  • Der Betrag ist zweckgebunden

  • Die Leistungen, für die der Betrag benutzt wird, müssen anerkannt sein

  • Pflegemaßnahmen müssen im häuslichen Umfeld stattfinden

  • Pflegende Angehörige müssen in Vorleistung treten

Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 stehen Pflegesachleistungen in einer Höhe von 760 Euro monatlich zu. Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 werden von ambulanten Pflegediensten ausgeführt. Diese rechnen ihre Kosten direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab.

Ab 2025 sollen die Pflegesachleistungen um 4,5 % ansteigen. Für 2028 ist eine weitere Erhöhung vorgesehen, welche sich an der Inflationsrate der nächsten Jahre orientieren soll.

Übrigens lassen sich die Pflegesachleistungen kombinieren. Zwei Möglichkeiten stehen hier zur Wahl:

  • Pflegegeld und Pflegesachleistung – Wird der Betroffene sowohl von Angehörigen als auch vom Pflegedienst betreut, wird das Pflegegeld nicht in vollem Umfang ausgezahlt, sondern anteilig an die Pflegedienst gezahlt.

  • Pflegesachleistung und Betreuungsleistung – Nicht vollständig genutzte Pflegesachleistungen  können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden (zusätzlich zum Entlastungsbetrag von 125 €). So können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen übertragen werden.  

Was ist unter Kurzzeitpflege zu verstehen?

Die vollstationäre Kurzzeitpflege kann notwendig werden, nach einem Krankenhausbesuch oder wenn pflegende Angehörige in Urlaub sind. Den Pflegebedürftigen steht ein Zuschuss von 1.774 Euro zu. Voraussetzung dafür ist eine Nutzung von bis zu acht Wochen.

Betroffene mit Anspruch mit Anspruch auf Pflegegeld, die nicht von Angehörigen oder einem Pflegedient versorgt werden, erhalten während der  Kurzzeitpflege die Hälfte des Pflegegeldes. Beim Pflegegrad 2 sind das ab 2024 166 Euro.

Was bedeutet Verhinderungspflege?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 steht die Verhinderungspflege zu, wenn pflegende Angehörige krank sind oder stundenweise nicht zur Verfügung stehen. Pro Jahr kann die Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen in einer Höhe von 1.612 Euro genutzt werden.

Sollte die Kurzzeitpflege nicht oder nicht komplett in Anspruch genommen werden, können bis zu 50 % der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden. Die Verhinderungspflege steigt somit auf bis zu 2.499 Euro an.

Betroffene mit Anspruch mit Anspruch auf Pflegegeld, die nicht von Angehörigen oder einem Pflegedient versorgt werden, erhalten während der  Verhinderungspflege die Hälfte des Pflegegeldes. Beim Pflegegrad 2 sind das ab 2024 166 Euro.

Wie ist der gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu verstehen?

Sowohl die Kurzzeit- als auch die Verhinderungspflege werden aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) aus dem Jahr 2023 angeglichen. Dies bedeutet, dass die Regelungen vereinfacht und Hindernisse abgebaut werden sollen.

Konkret bedeutet dies, dass zum 1. Juli. 2025 ein neuer Paragraf (§ 42a SGB XI) in Kraft tritt.

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Es wird ab 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro geben. Pflegebedürftige können den gesamten Leistungsbetrag für beide Pflegeformen flexibel nutzen.

  • Mindestvorrausetzung ist nach wie vor Pflegegrad 2.

  • Bei jeder der beiden Pflegeformen beträgt die zeitliche Höchstdauer 8 Wochen im Jahr. Gleiches gilt auch für die hälftige Fortzahlung des Pflegegeldes. Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege haben nun den gleichen Stellenwert.

  • Eine 6-monatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt. Dies bedeutet ab Juli 2025 ist auch eine kurzzeitige Verhinderungspflege möglich.

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Was ist unter Tagespflege zu verstehen?

Wer Anspruch auf Pflegegeld hat, kann für teilstationäre Sachleistungen (Tages- oder Nachtpflege) einen Zuschuss beantragen. Für die teilstationäre Pflege sind dann Leistungen bis zu 689 Euro monatlich möglich.

Wissenswert

Für Pflegebedürftige, die 25 Jahre und jünger sind und einen Pflegegrad 4 oder 5 haben, gelten die neuen Regelungen bereits ab dem 1. Januar 2024.

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Wie hoch sind die Leistungen bei stationärer Pflege?

Einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 steht neben der Pflege durch einen Angehörigen oder durch einen Pflegedient auch die vollstationäre Pflege zu. Menschen mit Pflegegrad 2 bekommen hier 770 Euro monatlich.

Welche Leistungen zu Hilfsmittel, Beratungen und Zuschüssen gibt es beim Pflegegrad 2?

Betroffene mit Pflegegrad 2, die zu Hause von einem Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt werden, denen stehen neben den bereits erwähnten Leistungen noch weitere zur Verfügung.

Hilfsmittel

Menschen mit Pflegegrad 2 stehen von der Pflegeversicherung Pflegehilfsmittel und von der Krankenkasse medizinische Hilfsmittel zur Verfügung. Für bestimmte Hilfsmittel zum Verbrauch sind dies pro Monat 40 Euro. Des Weiteren stehen weitere Pflege-Hilfsmittel, welche im Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog gelistet sind zur Verfügung. Von die Nutzung von technischen Hilfsmitteln (Hausnotrufsystem) gibt es pro Monat 25 Euro.

Beratung und Beratungsbesuche

Jeder Betroffene mit Pflegegrad 2 kann sich kostenlos beraten lassen, um seine Versorgung eventuell zu optimieren. In den Leistungen sind auch regelmäßige Beratungsbesuche von Pflegekräften enthalten. Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI darf nicht verwechselt werden mit dem Beratungseinsatz, welcher für Personen ab Pflegegrad 2 gemäß § 37 SGB XI Absatz 3 verpflichtend ist. Ein solcher Beratungseinsatz muss beim reinen Pflegegeldbezug einmal pro Halbjahr stattfinden. Die Pflegeberatung dagegen findet am Anfang der Pflege statt.  

Des Weiteren können pflegende Angehörige sowie ehrenamtliche Pflegepersonen an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen. Solche Kurse werden oft von Sozialstationen, kirchlichen Organisationen und Krankenkassen angeboten. Sie sollen grundlegende Kenntnisse in der Pflege vermitteln und praktische Tipps geben. Die Teilnehmer lernen unter anderem Lagerungstechniken, die richtigen Handgriffe bei der Körperpflege, wichtige Hygienemaßnahmen und bekommen Tipps zur Selbstpflege. Zusätzlich gibt es Pflegekurse zu bestimmten Krankheiten. Die Teilnehmer werden hier zum Beispiel intensiv auf die richtige Pflege von demenzkranken Personen oder Pflegebedürftigen mit Parkinson oder Multipler Sklerose vorbereitet. Schwerpunkt aller Kurse ist es jedoch, dass die Teilnehmer in der Lage sind Veränderungen im Krankheitsbild zu erkennen, da sich der Zustand eines pflegebedürftigen Menschen jederzeit ändern kann und dadurch neue Ansprüche an die Pflege gestellt werden.

Zuschuss für Wohnraumanpassung

Muss die Wohnung entsprechend den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 angepasst werden (Treppenlift, Badezimmer-Umbau), steht ein Zuschuss. Von bis zu 4.000 Euro zur Verfügung. Allerdings darf die Gesamtsumme für die notwendigen Umbaumaßnahmen den Betrag von 16.000 Euro nicht überschreiten.

Dieser Zuschuss steht auch Betroffenen zur Verfügung, die eine Wohngruppe oder eine Senioren-WG gründen. Zusätzlich gibt es hier einen einmaligen Gründungszuschuss von 2.500 Euro pro Bewohner. Muss eine Organisationskraft beschäftigt werden, stehen hier pro Monat 214 Euro zur Verfügung.

Was ist Teil der Grundpflege bei Pflegegrad 2?

Mit der Grundpflege ist eine Unterstützung in allen Bereichen der Lebensführung gemeint. Wer in Pflegegrad 2 eingestuft wird, hat in der Regel deutlich spürbare Einschränkungen im Alltag. Sowohl die Mobilität als auch die Körperpflege bzw. die Nahrungszubereitung können bereits zur Herausforderung werden. Bei der Grundpflege helfen professionelle Pflegekräfte.

Ihre Aufgaben:

  • Ernährung

  • Körperpflege inklusive Mundpflege

  • Mobilität

  • Toilettengang

Wie viel Stunden Pflege werden bei Pflegegrad 2 gewährt?

Durch Einführung der Pflegegrade und somit Ablösung der Pflegestufen wurde ein Bewertungssystem eingeführt. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Punkte wiederum geben Auskunft wie gut die Bewältigung in den verschiedenen Lebensbereichen möglich ist. Da keine festen Zeiten mehr vergeben werden, kann jede Situation individuell betrachtet und bewertet werden.

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Was bedeutet Übergangspflege im Krankenhaus?

Als neue Leistung wird beim Pflegegrad 2 eine bis. zu 10tägige Übergangspflege im Krankenhaus laut § 39e SGB V eingeführt. Dies bedeutet, wenn im direkten Anschluss an eine Krankenhausbehandlung die erforderlichen Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bzw. Pflegeleistungen nach SGB XI nicht oder nur durch erheblichen Aufwand möglich sind, besteht für Betroffene mit Pflegegrad 2 der neue Anspruch.

Wie und wo kann eine Erhöhung vom Pflegegrad 2 beantragt werden?

Vermutlich wird der Pflegegrad nicht dauerhaft gleich bleiben. Gerade Erkrankungen können dafür sorgen, dass der Pflegegrad 2 erhöht werden muss. In einem solchen Fall sollte man sich an seine Pflegekasse wenden. Dies geht einfach mit einem formlosen Schreiben. Die Pflegekasse wird überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Erhöhung von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 gegeben sind.

Zu beachten:

  • Der Pflegegrad 2 wird nur Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten gewährt.

  • Um Pflege beantragen zu können, müssen in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre Beiträge gezahlt worden sein. Es spielt dabei keine Rolle, ob dies im Rahmen einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung der Fall war. Mindestens ein Elternteil muss diesen Nachweis erbringen, wenn es sich um ein pflegebedürftiges Kind handelt.

  • Erst ab der Antragsstellung werden die Leistungen gewährt.

  • Innerhalb von 14 Tagen nach der Antragsstellung muss die Pflegekasse einen persönlichen sowie ausführlichen Termin zur Pflegeberatung anbieten.

Fazit zum Pflegegrad 2

Der Pflegegrad 2 ist der in Deutschland am häufigsten vorkommende Pflegegrad. Die folgenden Fakten geben interessante Einblicke in den Pflegegrad 2.

1.     Meist vergebener Pflegegrad in Deutschland – knapp 45 % aller Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung, welche zu Hause versorgt werden, haben Pflegegrad 2

2.     Pflege in erster Linie zu Hause – Knapp 1,7 Millionen aller Menschen mit Pflegegrad 2 werden zu Hause versorgt. Nur knapp 125.000 mit Pflegegrad 2 sind in stationärer Pflege und Betreuung.

3.     Über 80 Jahre alt – Knapp 375.000 Menschen mit Pflegegrad 2 bei Pflege durch Angehörige und häusliche Pflege sind zwischen 80 und 85 Jahre alt.

4.     Gewährung bei körperlichen Hilfen – 88 Prozent der Leistungsberechtigten im Pflegegrad 2 bei Pflege durch Angehörige und häusliche Pflege, erhalten Pflegegeld in Kombination mit Pflegesachleistungen.

5.     Leistungshöhe – Personen mit Pflegegrad 2 können jährlich 26.628 Euro von der Pflegekasse bekommen, wenn sie zu Hause gepflegt werden.

Fragen & Antworten zum Pflegegrad 2

Abschließend möchten wir kurz und knapp Antworten auf die Fragen, die am häufigsten zu Pflegegrad 2 gestellt werden, geben:

Auch beim Pflegegrad 2 steht es jedem frei zu arbeiten. Die Einschränkungen im Alltag muss an den Beruf angepasst werden.

Mit Pflegegrad 2 spricht nichts dagegen, dass eine andere pflegebedürftige Person gepflegt wird.

Die eingeschränkte Alltagskompetenz hat nichts mit körperlichen Defiziten zu tun. Es geht um geistige Einschränkungen, die für Hürden im Alltag sorgen wie zum Beispiel eine Demenz oder sonstige psychische Erkrankungen.

Da beim Pflegegrad 2 eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt wird ein Zeitaufwand von 3 Stunden täglich als realistisch angesehen.

Die Kosten können nicht pauschal beziffert werden, da Aufwendungen für Pflege, Kost und Logis sowie Investitionskosten unterschiedlich sind. Auch die Wahl des Zimmers bestimmt die Höhe der Kosten. Durchschnittlich liegt der Pflegesatz bei Pflegegrad 2 bei 1.500 bis 1.600 Euro pro Monat.

Ist man mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden, kann innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt Widerspruch gegen den Pflegegrad 2 eingelegt werden.

Fakten zum Pflegegrad 2

Beim Pflegegrad 2 handelt es sich um den niedrigsten Pflegegrad bei dem Anspruch auf sämtliche Pflegeleistungen der Pflegekasse besteht. Einige der finanziellen Leistungen sind bei allen Pflegegraden gleich, während andere wiederum mit der Schwere der Pflegebedürftigkeit steigen. Leistungen, die bei allen Pflegegraden gleich sind, sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder der Zuschuss für ein Hausnotrufsystem. Des Weiteren stehen der Entlastungsbetrag oder die finanzielle Leistung im Zusammenhang mit einem Umzug in eine sogenannte Pflege-WG den betroffenen aller Pflegegrade zu.

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