Häufige Fragen
Sie können sich über unsere Berater kostenlose Muster der Inkontinenzmittel bestellen.
So können Sie zu Hause einfach probieren welches Produkt am besten zu Ihnen passt.
Unsere Berater und Beraterinnen beraten Sie fachkundig zu ihrer Versorgung und unterstützen Sie bei der Wahl des passenden Inkontinenzhilfsmittels.
Die Krankenkasse Ihrer Wahl garantiert Ihnen die medizinisch notwendige Versorgung mit Inkontinenzhilfsmittel.
Damit Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt benötige Sie ein Rezept Ihres Arztes.
Für die Erstattung der Inkontinenzprodukte wird eine Rezeptgebühr von 10 % der Kosten, höchstens aber 10 € pro Monat fällig.
Innerhalb der geltenden Versorgungspauschalen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten.
Hinweis:
Auch Pflegefachkräfte dürfen seit dem 1. Januar gemäß §40 Absatz 6 SGB XI Empfehlungen für die Versorgung mit Pfleghilfsmitteln ausstellen. Sollte eine solche Empfehlung vorliegen wird kein Rezept eines Arztes benötigt.
Näheres zu den Richtlinien erfahren Sie unter:
Einfach das Rezept im Original per Post an uns übersenden und wir erledigen den Rest für Sie.
Schicken Sie uns Ihr Originalrezept einfach per Post zu uns.
Gerne können Sie unsere Berater kontaktieren wir übermitteln Ihnen Rückumschläge für Ihr Rezept.
Ihr Arzt kann uns auch direkt das Rezept per Post übersenden.
Sprechen Sie unsere Berater gerne darauf an.
Wir versenden in neutralen Verpackungen, diskret und sicher für Sie.
Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder an einen Facharzt für Urologie oder Gynäkologie.
Sie können sich aber auch an eine ärztliche Beratungsstelle wenden oder ein Kontinenz- oder Beckenbodenzentrum wenden.
Eine Übersicht zu ärztlichen Beratungsstellen und Kontinenz- und Beckenbodenzentren finden Sie hier.
https://www.kontinenz-gesellschaft.de/AErztliche-Beratungsstellen.50.0.html?&L=154
Auch mit einer Inkontinenz können Sie vereisen. Mit qualitativ hochwertigen Inkontinenzhilfsmitteln müssen sich keine Gedanken machen und sind für jede Situation gewappnet. Sprechen Sie mit unseren Beratern, die Sie gerne bei der Auswahl Ihres Inkontinenzproduktes beraten.
Jeder Hausarzt kann Ihnen eine medizinische Verordnung ausstellen.
Wichtig dabei sind die korrekten Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie die Krankenkasse und Ihrer Versichertennummer.
Auf der medizinischen Verordnung (Rezept) sollte immer die Diagnose wie Harninkontinenz oder Stuhlinkontinenz vermerkt sein und achten Sie darauf das eine Dauerversorgung Ihnen die Versorgung mit Inkontinenzprodukten erleichtert, da Ihnen die Versorgung bis zu 3 Monaten im Voraus so gesichert ist.
Wie lange eine Dauerverordnung gültig ist, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse
Als gesetzliche Versicherter haben Sie einen Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Für Sie ergibt sich daraus ein Anspruch auf eine individuell notwendige Inkontinenzversorgung in ausreichender Qualität und Anzahl der Inkontinenzprodukte.
Auf Ihren Wunsch hin können Sie auch höher wertige Versorgungen wählen. Die Mehrkosten, die aus der Differenz aus Kassenerstattung und den tatsächlichen Preisen entstehen, müssen sie in diesem Fall selbst tragen.
Wenn die medizinische Notwendigkeit für Sie besteht, dann ist das für Sie kostenfrei. Die Kosten für Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich trägt Ihre Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung.
Nein, Sie können Ihre Versorgung von Monat zu Monat verändern, unterbrechen oder beenden. Über die Wahlmöglichkeiten beraten wir Sie gerne.
Natürlich, können Sie den Inhalt Ihres Hilfsmittelpakets anpassen. Wir stecken viel Erfahrung in die Zusammenstellung der Hilfsmittelpakete, um die häufigsten Bedarfslagen damit abzudecken. Wir wissen aber auch, dass es besondere Pflegesituationen gibt. Kontaktieren Sie uns einfach, damit wir Ihren spezifischen Erfordernissen gerecht werden können.
Irrtümer sind menschlich und passieren leider manchmal. Sollten Sie einmal eine falsche Ware bestellt oder erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir kümmern uns schnell um eine Lösung.
Ebenso können Sie uns immer ansprechen, wenn Ihre Lieferung einmal länger als normal zu Ihnen unterwegs sein sollte oder auf dem Transportweg beschädigt wurde.
Damit Sie Pflegehilfsmittel kostenfrei erhalten können, benötigen wir Ihre Versicherungsdaten. Mit diesen können wir uns für Sie um das Beantragungsverfahren kümmern und danach die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung abwickeln.
Ihre ganz persönlichen Fragen oder Änderungswünsche richten Sie gerne telefonisch oder per Mail an uns.
Kontaktieren Sie uns!
Ansprechpartner
Ihr DGV Service-Team
Mo. – Fr.: 08:00 -17:00 Uhr
Sa: 08:00 – 14:00 Uhr