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Pflegegrad 4 (2024) – Voraussetzungen, Antrag und Leistungen

Erfahren Sie, wie Sie Pflegegrad 4 beantragen: Voraussetzungen, Prozess und Leistungen einfach erklärt.

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Wird ein Mensch pflegebedürftig, ist dies für die Angehörigen in aller Regel mit einer nicht zu unterschätzenden finanziellen, zeitlichen und auch emotionalen Belastung verbunden. Versicherte haben in diesem Fall grundsätzlich Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherungen, wobei sich Art und Umfang der angebotenen Leistungen nach dem festgestellten Pflegegrad des Pflegebedürftigen richten. In diesem Beitrag werfen wir einen genauen Blick auf die Geldleistungen, Pflegeleistungen sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Menschen mit Pflegegrad 4. Außerdem erklären wir das Vorgehen bei der Einstufung in einen Pflegegrad und gehen auf die Voraussetzungen, die für Pflegegrad 4 gegeben sein müssen, ein.

Kurz und Kompakt
Pflegegrad 4 ist der zweithöchste von insgesamt fünf Pflegegraden, anhand derer die Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit von Versicherten einordnet
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 weisen laut Definition eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit auf
Die Leistungen, welche die Pflegekasse zuhause gepflegten Menschen mit Pflegegrad 4 monatlich gewährt, umfassen Pflegegeld (728 Euro), den Entlastungsbetrag (125 Euro), Pflegesachleistungen 1.693 Euro), Pflegehilfsmittel (40 Euro) und Zuschüsse für Hausnotrufsysteme (23 bis 25,50 Euro) sowie für die Tages- und Nachtpflege (1.612 Euro)
Personen mit Pflegegrad 4, die sich in häuslicher Pflege befinden, erhalten zudem jährlich Leistungen für die Kurzzeitpflege (1.774 Euro) und Verhinderungspflege (1.612 Euro)
Zusätzlich umfassen die möglichen Leistungen Zuschläge für Wohnraumanpassungen (4.000 Euro pro Person und Gesamtmaßnahme) und Wohngruppen (einmalig 2.500 Euro pro Person + 214 Euro pro Monat)
Die stationäre Pflege wird bei Pflegegrad 4 mit 1.775 Euro pro Monat bezuschusst
Der Pflegebedarf wird im Rahmen eines Gutachtens anhand eines Punktesystems errechnet, auf dessen Basis dann die Zuteilung eines Pflegegrads erfolgt, wobei Pflegegrad 4 bei 70 bis 90 Punkten zugewiesen wird
Dem Gutachten zum Pflegegrad liegen sechs Module zugrunde, welche die Lebensbereiche des Pflegebedürftigen abbilden und somit Rückschlüsse auf dessen Alltagskompetenz und Selbständigkeit zulassen

Definition: Was versteht man unter Pflegegrad 4?

Um einordnen zu können, welche Leistungen einem Pflegebedürftigen zustehen, nutzt die Pflegeversicherung ein System, das aus insgesamt fünf Pflegegraden besteht. Dabei ist Pflegegrad 4 der zweithöchste Grad, der dann festzustellen ist, wenn bei der pflegebedürftigen Person eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt.

Die Einordnung in einen Pflegegrad geschieht auf Grundlage eines Gutachtens zur Pflegebedürftigkeit, das bei privat Versicherten durch die Medicproof GmbH und bei gesetzlich Versicherten durch Gutachter des medizinischen Dienstes erstellt wird. Auf den genauen Ablauf der Pflegebegutachtung und auf die Voraussetzungen, die für den Erhalt von Pflegegrad 4 gegeben sein müssen, kommen wir im weiteren Verlauf dieses Beitrags noch im Detail zu sprechen.

Innhaltsverzeichnis

Pflegegrad 4 und Pflegestufe 4 im Vergleich

Sie fragen sich, wo der Unterschied zwischen Pflegegraden und Pflegestufen liegt? Das lässt sich recht schnell erklären: Es handelt sich hier um zwei verschiedene Systeme zur Bestimmung des Pflegebedarfs. Heute arbeiten die Pflegeversicherungen mit den fünf Pflegegraden, doch das war nicht immer so. 

Info Box

Bis 2017 erfolgte die Einordnung stattdessen anhand von drei – inklusive der Pflegestufe 0 vier – Pflegestufen

Bis 2017: Pflegestufe 1 bis Pflegestufe 3

Bei der Einstufung konzentrierte sich der medizinische Dienst der Krankenversicherung früher auf die Pflegeminuten. Ausschlaggebend war also der tägliche Zeitaufwand, der mit der Pflege des betroffenen Menschen verbunden war. Das große Problem: Körperlich fitte Personen, die beispielsweise aufgrund einer Demenz Betreuung benötigen, wurden in diesem System kaum berücksichtigt. Sie erhielten maximal Pflegestufe 0 und somit nur wenige Leistungen.

PSG II: Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5

2017 trat dann das 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft, mit dem das System von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt wurde. Entscheidend für den Pflegegrad sind seither nicht mehr die Pflegeminuten, sondern die Alltagskompetenz und Selbstständigkeit des Betroffenen. Dadurch erhöhte sich der Anspruch von körperlich leistungsfähigen Personen, die in ihrem Alltag dennoch Beeinträchtigungen unterliegen. Personen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die früher unberücksichtigt blieben, fallen nun zum Beispiel unter Pflegegrad 1.

Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade sorgt vor allem deshalb so manches Mal für Verwirrung, weil sich die Stufen nicht ganz so leicht in die Pflegegrade umrechnen lassen. Der heutige Pflegegrad 4 entspricht schließlich nicht der früheren Pflegestufe 4 – eine solche gab es nämlich gar nicht. Tatsächlich wäre der Pflegegrad 4 je nach Pflegeaufwand im Einzelfall mit Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3 vergleichbar.

Wissenswert: Die Pflegekasse hat sich bei der Einführung des neuen Systems dagegen entschieden, bereits in Pflegestufen eingestufte Personen erneut zu begutachten. Anerkannt Pflegebedürftige erhielten quasi automatisch den nächsthöheren Pflegegrad, wobei Betroffene mit Demenz um zwei Pflegegrade “hochgestuft” wurden. So wurde einem Pflegebedürftigen mit ehemals Stufe 2 und einer Demenzerkrankung beispielsweise ohne erneutes Gutachten Pflegegrad 4 zugewiesen.

Leistungen bei Pflegegrad 4: Was übernimmt die Pflegekasse bei der Pflege zuhause?

Personen mit einer anerkannten schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und somit Pflegegrad 4 werden von der Pflegekasse mit unterschiedlichen Geldleistungen, Pflegeleistungen sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen unterstützt. Das gilt zumindest dann, wenn der Pflegebedürftige zuhause gepflegt wird. Die Leistungen sind dabei im Wesentlichen dafür vorgesehen, pflegende Angehörige zu entlasten und zur Förderung der Selbstständigkeit der Betroffenen beizutragen. Im Vergleich zu Pflegegrad 1, Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 erhalten Personen mit Pflegegrad 4 nochmals umfangreichere Leistungen, die in der folgenden Tabelle aufgelistet sind:

Pflegegrad Pflegesachleistungen Pflegegeld Tages- und Nachtpflege (teilstationär) Vollstationäre Pflege
4 1393 € 728 € 1693 € 1775 € * zzgl. Leistungszuschlag

Pflegegeld

Das Pflegegeld gehört – wie der Name schon sagt – zu den Geldleistungen für Versicherte. Das Pflegegeld, das sich in seiner Höhe nach dem Pflegegrad richtet, wird üblicherweise an den Betroffenen selbst ausgezahlt und von diesem häufig als Aufwandsentschädigung an die Person, die sich um die häusliche Pflege kümmert, weitergegeben. Das Pflegegeld wird monatlich bezahlt und beträgt bei Pflegegrad 4 728 Euro. Dieser Betrag ist nicht an konkrete Zwecke gebunden und die Pflegekasse überprüft nicht, wofür er ausgegeben wird. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und pflegende Angehörige können also völlig frei selbst entscheiden, wie sie das Pflegegeld investieren.

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Entlastungsbetrag

Der sogenannte Entlastungsbetrag steht sämtlichen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, wird zusätzlich zum Pflegegeld ausgezahlt und liegt unabhängig vom Pflegegrad bei 125 Euro pro Monat. Er ist als Unterstützung zur Entlastung der Pflegeperson gedacht und wird oftmals dafür genutzt, Pflegebedürftigen die Teilnahme an Betreuungs- und Aktivierungsangeboten zu ermöglichen, eine Einkaufshilfe zu engagieren oder stundenweise einen Alltagsbegleiter zu buchen. Alternativ ist es auch möglich, den Betrag in Höhe von 125 Euro zur Bezahlung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu verwenden oder aber anteilig zur Aufstockung der Pflegesachleistungen einzusetzen.

Pflegesachleistungen

Womit wir bei den Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4 wären. Diese können Sie in Anspruch nehmen, wenn die Pflege des Betroffenen zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst vorgenommen wird. Die Summe beläuft sich hier auf 1.693 Euro monatlich und löst bei voller Ausschöpfung das Pflegegeld ab.

Etwas komplexer wird es, wenn die Pflege teils durch den ambulanten Pflegedienst und teils durch pflegende Angehörige erfolgt. Dann berechnet sich das Pflegegeld prozentual nach dem Maße, in dem die Pflegesachleistungen ausgeschöpft wurden. Sprich: Je mehr Geld aus den Pflegesachleistungen benötigt wird, desto niedriger fällt das anteilige Pflegegeld aus.

Wissenswert: Werden die Sachleistungen bei voller Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes wider Erwarten nicht gänzlich ausgeschöpft, kann der sogenannte Umwandlungsanspruch ausgenutzt werden. Dieser besagt, dass unangetastete Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewandelt werden können, und zwar bis zu einem maximalen Umfang von 40 %.

Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Betroffene von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse bekommen. Damit können Hilfsmittel finanziert werden, die im Hilfsmittelverzeichnis für Pflegebedürftige des Spitzenverbandes Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt sind. Gängige Pflegehilfsmittel, die bei der häuslichen Pflege im Alltag verbraucht werden, sind zum Beispiel Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Mundschutz, Bettschutzeinlagen oder Schutzkittel.

Diese Leistungen werden in aller Regel nur nach Vorlage einer Rechnung übernommen. Der Betroffene beziehungsweise die pflegenden Angehörigen müssen die Pflegehilfsmittel also zunächst selbst bezahlen und können den Zuschuss in Höhe von 40 Euro pro Monat dann mittels der Rechnung bei der Pflegekasse einfordern.

Hausnotrufsysteme

Zum Betrieb eines Hausnotrufs oder eines mobilen Notrufsystems, das zum Beispiel um den Hals oder am Arm getragen werden kann, steuert die Pflegekasse 23 beziehungsweise 25,50 Euro monatlich bei. Der genaue Betrag bestimmt sich dadurch, ob der gewählte Anbieter einen entsprechenden Vertrag mit der Pflegeversicherung geschlossen hat. Nur Kunden von Anbietern, welche dem neuen Vertrag zum Juli 2021 beigetreten sind, bekommen die 25,50 Euro – alle anderen müssen sich mit 23 Euro begnügen.

Wissenswert: Auch die erstmalige Einrichtung des Hausnotrufs kann bei Pflegegrad 4 von der Pflegekasse bezuschusst und somit anteilig finanziert werden.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4 wird vor allem dann zum Thema, wenn pflegebedürftige Menschen vorrübergehend mehr Pflege als gewöhnlich brauchen. Das kann zum Beispiel bedingt durch eine Behandlung im Krankenhaus der Fall sein. Das Geld für die Kurzzeitpflege wird jährlich genehmigt und liegt für Menschen mit Pflegegrad 4 bei bis zu 1.774 Euro für maximal vier Wochen. Falls Kurzzeitpflege benötigt wird und im laufenden Jahr noch kein Geld der Pflegekasse für die Verhinderungspflege genutzt wurde, besteht die Option, den Kurzzeitpflege-Zuschuss in diesem Jahr auf bis zu acht Wochen und 3.386 Euro aufzustocken.

Und wie sieht es während der Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4 mit dem Pflegegeld aus? Dieses wird für den Zeitraum der Kurzzeitpflege zu 50 % ausgezahlt und beläuft sich bei Pflegegrad 4 somit auf 364 Euro im Monat.

Verhinderungspflege

Wenn der pflegebedürftige Angehörige einmal verhindert ist, weil er zum Beispiel selbst erkrankt oder aber in den Urlaub fährt, muss Verhinderungspflege organisiert werden. Auch dabei greift die Pflegekasse Versicherten mit Pflegegrad 4 unter die Arme, und zwar in Form von Leistungen in Höhe von maximal 1.612 Euro pro Monat für bis zu vier Wochen im Jahr. Es gilt dasselbe Prinzip wie bei der Kurzzeitpflege: Wird der Zuschuss zur Kurzzeitpflege im laufenden Jahr nicht ausgeschöpft, kann sich das Geld für die Verhinderungspflege auf höchstens 2.418 Euro über die Dauer von bis zu sechs Wochen erhöhen. Auch in diesem Zeitraum erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 die Hälfte des Pflegegeldes.

Wissenswert: Wird die Verhinderungspflege von einem nahen Angehörigen des Pflegebedürftigen übernommen, bezahlt die Pflegeversicherung hierfür den 1,5-fachen Satz des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 4 wären das 1.092 Euro.

Tages- und Nachtpflege

Die teilstationäre Pflege in Form der Tages- und Nachtpflege bezuschusst die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 mit 1.612 Euro im Monat. Diese Art der Pflege, bei der der Betroffene nach wie vor überwiegend im häuslichen Umfeld versorgt wird, bietet sich mitunter dann an, wenn die häusliche Pflege zu regelmäßigen Zeitpunkten – beispielsweise in den Nächten bestimmter Wochentage – nicht zuhause gewährleistet werden kann.

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Wohnraumanpassungen

Steile Treppen, enge Bäder, tiefe Wannen – das alles sind Beispiele für Elemente in der Wohnumgebung eines Pflegebedürftigen, die diesem den Alltag erschweren können und ihn in seiner Selbstständigkeit einschränken. Abhilfe schaffen gegebenenfalls Wohnraumanpassungen, wie etwa die Installation eines Treppenlifts oder der Einbau einer altersgerechten Badewanne. Solche Maßnahmen können dem Pflegebedürftigen wieder zu mehr Selbstständigkeit verhelfen, sind aber natürlich auch mit beträchtlichen Kosten verbunden.

Die Pflegekasse leistet hier Unterstützung, indem sie notwendige Wohnraumanpassungen, welche zur Reduktion von Beeinträchtigungen des Betroffenen in seinem häuslichen Umfeld beitragen, einmalig mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst. Verändert sich der Zustand des Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4, wodurch erneute Anpassungen nötig werden, kann dieser Zuschuss unter Umständen auch ein zweites Mal genehmigt werden.

Haushalte, in denen mehrere pflegebedürftige Personen leben, können das Geld für Wohnraumanpassungen bei Bedarf auch mehrfach erhalten. In konkreten Zahlen sind bis zu vier Mal 4.000 Euro – also insgesamt 16.000 Euro – möglich.

Wohngruppenzuschuss

Mit dem Wohngruppenzuschuss fördert die Pflegekasse die gemeinschaftliche Unterbringung und Pflege von pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 4. Bei Gründung einer Senioren-WG oder Pflege-Gruppe können maximal vier der beteiligten Pflegebedürftigen je einmalig 2.500 Euro beantragen. Ergänzend beinhalten die Leistungen 214 Euro pro Monat und Person zur Finanzierung einer Haushalts- und Organisationskraft.

Wissenswert: Sowohl der Wohngruppezuschlag als auch das Geld für Wohnraumanpassungen ist nicht an einen bestimmten Pflegegrad gebunden. Menschen mit Pflegegrad 4 erhalten bei diesen Leistungen also genau dieselben Beträge wie Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3.

Stationäre Pflege: Zuschüsse der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4

Ist die Pflege im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 nicht möglich oder nicht die ideale Lösung im individuellen Fall, unterstützt die Pflegekasse die stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung mit einem Zuschlag in Höhe von 1.775 Euro im Monat. Wer sich schon einmal mit den Kosten, die für die Pflege in einem Pflegeheim anfallen, befasst hat, weiß natürlich direkt, dass 1.775 Euro monatlich diese nicht komplett decken. Pflegebedürftige müssen den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil nämlich selbst tragen.

Die Höhe dieses Eigenanteils bezieht sich lediglich auf die pflegebedingten Kosten, also die Kosten, die für die Pflege und Betreuung im Heim entstehen und nach Abzug des Zuschlags der Pflegekasse übrigbleiben. Das Wort “einheitlich”, das in diesem Zusammenhang häufig zu Unklarheiten führt, bedeutet hier keinesfalls, dass jeder letztendlich denselben Betrag zuzuzahlen hat. Es bedeutet lediglich, dass der Anteil nicht mit steigendem Pflegegrad wächst, sondern über alle Pflegegrade hinweg gleich bleibt. Dennoch werden die Eigenanteile in der Praxis stets unterschiedlich hoch ausfallen, da sich die Preise für die Pflege in verschiedenen Heimen unterscheiden.

Wissenswert

Die stationäre Pflege bei Pflegegrad 4 verursacht über die rein pflegebedingten Kosten hinaus selbstverständlich auch Kosten für die Unterbringung sowie für die Verpflegung. Auch diese Kosten werden nicht von der Kasse bezahlt. Sie variieren teils stark, abhängig von der einzelnen Einrichtung und den Gegebenheiten vor Ort.

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Kursangebote und Beratungen für Pflegepersonen

Die Pflegekasse gibt pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, an kostenlosen Pflegekursen teilzunehmen, um sich nützliches Wissen rund um die adäquate Pflege ihrer Liebsten anzueignen. Zusätzlich können Beratungen eingefordert werden, in deren Rahmen auf individuelle Fragestellungen und Herausforderungen eingegangen werden kann. Die Beratungen können sich auf die Pflege selbst beziehen, können aber auch damit zusammenhängende Themen – wie etwa die Wohnraumanpassung – aufgreifen.

Beratungsbesuche: Verpflichtende Beratungsleistungen bei Pflegegrad 4

Werden Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 zuhause gepflegt, besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an Beratungsbesuchen. Diese gesetzlich festgeschriebenen Besuche werden normalerweise von ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt und im vierteljährlichen Rhythmus angesetzt. Werden die Termine seitens des Pflegebedürftigen oder der Pflegeperson verweigert, kann dies dazu führen, dass die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 Leistungen kürzt. Daher ist es unerlässlich, die Termine für Beratungsbesuche ernst- und wahrzunehmen.

Anspruch und Antrag: Wer kann Pflegegrad 4 beantragen?

Pflegegrad 4 wird ganz grundsätzlich gesprochen Menschen zugewiesen, die eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag erfahren. Der Erhalt des Pflegegrads berechtigt sie dazu, die damit verbundenen und zuvor beschriebenen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Im ersten Schritt genügt es, einen formlosen Antrag einzureichen, der dann eine Pflegebegutachtung zur Folge hat. Zu diesem Zweck besucht ein Gutachter des MD oder der Medicproof GmbH den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 und dessen Pflegeperson im häuslichen Umfeld.

Wissenswert: Zur optimalen Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung können Sie ein Pflegetagebuch führen, in dem Sie die täglichen Aufgaben der Pflege und den dafür benötigten Zeitaufwand festhalten.

Voraussetzungen für Pflegegrad 4: Kriterien der Einstufung bei der Pflegebegutachtung

Die Zuweisung eines Pflegegrads basiert auf einem Punktesystem und einem Fragenkatalog, der sechs Module umfasst. Im Mittelpunkt steht dabei stets die Selbstständigkeit der begutachteten Person in ihrem Alltag. Aus der unterschiedlichen Gewichtung der einzelnen Module und den jeweils “gesammelten” Punkte je Modul und Unterkategorie wird ein Gesamtpunktwert errechnet, der wiederum einem Pflegegrad entspricht. Pflegegrad 4 wird zugewiesen, wenn dieser Wert zwischen 70 und 90 Punkten liegt. Im Einzelnen erstreckt sich die Begutachtung über die Betrachtung dieser sechs Module:

Mobilität

Im ersten Modul beschäftigt sich der Gutachter mit der Mobilität des Begutachteten. Kann der Betroffene selbstständig unterschiedliche Körperhaltungen einnehmen und sich beispielsweise ohne Hilfe von außen aufstellen, aufsetzen, ablegen oder umdrehen? Inwiefern ist es ihm möglich, sich in den eigenen vier Wänden eigenständig fortzubewegen? Je höher die Beeinträchtigung, desto mehr Punkte werden hierbei – und auch in den übrigen fünf Modulen – vergeben. Das erste Modul fließt letztlich mit 10 % in die Gesamtwertung mit ein.

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Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

In Modul Nummer zwei, das mit 7,5 % gewertet wird, richtet sich die Aufmerksamkeit des Gutachters auf die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die der Pflegebedürftige mitbringt. Ist er fähig, Risiken einzuschätzen und Entscheidungen zu treffen? Wie sieht es mit der örtlichen und zeitlichen Orientierungsfähigkeit aus? Und ist es ihm möglich, mit seinen Mitmenschen zu kommunizieren, seine Bedürfnisse zu äußern und Gesprächen zu folgen?

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul drei befasst sich mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen und konzentriert sich folglich beispielsweise auf Unruhezustände und Wahnvorstellungen sowie Zustände der Angst oder aggressive Verhaltensweisen, die der Pflegebedürftige im Alltag zeigt. Die Gewichtung ist bei diesem Modul ebenfalls mit 7,5 % vorgesehen, wobei eine Besonderheit zu beachten ist. Von Modul zwei und drei wird abschließend nämlich nur eines tatsächlich in die Wertung eingerechnet, und zwar das Modul, aus dem der höhere Punktwert resultiert. Dieses wird dann mit 15 % berücksichtigt.

Selbstversorgung

Mit einer Gewichtung von 40 % hat das Modul der Selbstversorgung den größten Anteil an der gesamten Pflegebegutachtung. Nun dreht sich alles um die Selbstständigkeit des Betroffenen in Bezug auf die Grundpflege und Versorgung. Relevant ist mitunter, ob sich der Pflegebedürftige noch selbst waschen, mit Nahrung und Flüssigkeit versorgen und ankleiden kann.

Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Das zweithöchste Gewicht hat mit 20 % das fünfte Modul, in dem es um die Bewältigung und den selbstständigen Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen geht. Gemeint ist damit, ob es Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Ausführung von Maßnahmen, die in Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Betroffenen stehen, gibt. Solche Maßnahmen können unter anderem Verbandswechsel, die Einnahme von Medikamenten, das Wahrnehmen therapeutischer Termine oder die Vereinbarung und Einhaltung von Arztterminen sein.

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

15 % Gewicht fallen dem sechsten Modul zur Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte zu. Für den Gutachter ist diesbezüglich von Interesse, ob der Pflegebedürftige in der Lage dazu ist, eine gewisse Alltagsstruktur beizubehalten, sich zu beschäftigen und zwischenmenschliche Beziehungen zu pflegen.

Ergibt sich aus der wie geschildert aufgebauten Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ein Punktwert zwischen 70 und 90 Punkten, spricht dies für das Vorliegen einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Pflegebedürftige erhält somit Pflegegrad 4 und hat Anspruch auf die damit verbundenen Leistungen.

Fragen & Antworten zum Pflegegrad 4

Abschließend möchten wir kurz und knapp Antworten auf die Fragen, die am häufigsten zu Pflegegrad 4 gestellt werden, geben:

Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die der pflegebedürftige Mensch im Alltag erfährt.

Pflegegrad 4 wird zugewiesen, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird. Einen Pflegegrad erhält man also nicht “einfach so”, sondern auf Grundlage einer Begutachtung durch Experten des MD oder der Medicproof GmbH. Wenn Sie sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern und Leistungen der Pflegekasse beziehen möchten, müssen Sie demnach zuerst einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen. Die Versicherung leitet daraufhin das Pflegegutachten zur Einordnung in einen Pflegegrad in die Wege.

 

Letztendlich entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens zur Pflegebedürftigkeit und Beeinträchtigung der Selbständigkeit darüber, ob ein Mensch in Pflegegrad 4 eingestuft wird. Hierfür werden insgesamt sechs unterschiedlich gewichtete Module begutachtet. Je nachdem, wie viele Punkte die Gesamtwertung zählt, erfolgt die Zuweisung eines bestimmten Pflegegrads. Für Pflegegrad 4 muss der Punktwert zwischen 70 und 90 Punkten liegen.

Sofern die Pflege zuhause stattfindet, können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 diese Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen:

  • Pflegegeld: 728 Euro pro Monat

  • Entlastungsbetrag: 125 Euro im Monat

  • Pflegesachleistungen: 1.693 Euro monatlich

  • Pflegehilfsmittel: 40 Euro pro Monat

  • Notrufsysteme: 23 bzw. 25,50 Euro monatlich

  • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich

  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr

  • Tages- und Nachtpflege: 1.612 Euro im Monat

  • Wohnraumanpassungen: 4.000 Euro pro Person und Gesamtmaßnahme

  • Wohngruppenzuschlag: einmalig 2.500 Euro Einrichtungszuschlag + monatlich 214 Euro

Mit Pflegesachleistungen ist die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst gemeint. Bei dieser Art der Versorgung mit Pflegeleistungen kommen Pflegekräfte zum Betroffenen nach Hause, um sich um ihn zu kümmern. Grundsätzlich ist auch eine Kombination aus der Pflege durch Angehörige und den ambulanten Pflegedienst möglich. In diesem Fall werden Pflegesachleistungen und Pflegegeld bei Pflegegrad 4 entsprechend der Aufteilung anteilig bezahlt.

 

Pflegehilfsmittel bezeichnen Verbrauchsmaterialien, die im Alltag der häuslichen Pflege bei Pflegegrad 4 benötigt werden. Klassische Beispiele für solche Pflegehilfsmittel sind Einweghandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutzmasken und Desinfektionsmittel.

 

Wenn Sie sich für die stationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung entscheiden, betragen die Leistungen bei Pflegegrad 4 1.775 Euro pro Monat. Damit leistet die Pflegekasse einen Anteil an den pflegebedingten Kosten, die in ihrer Gesamtheit aber zusätzlich mit dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil durch den Bewohner selbst mitfinanziert werden müssen. Hinzu kommen Kosten für Unterbringung und Versorgung sowie gegebenenfalls anteilige Investitionskosten, die in ihrer Höhe von der einzelnen Einrichtung abhängen und nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden – weder bei Pflegegrad 4 noch bei einem anderen Pflegegrad.

Ist man mit der Zuweisung eines Pflegegrads nicht einverstanden oder möchte die Ablehnung eines Antrags nicht annehmen, kann binnen vier Wochen nach Erhalt des entsprechenden Bescheids Widerspruch eingelegt werden.

Die erste Anlaufstelle bei Fragen und Unsicherheiten rund um die Pflegegrade, das Einstufungsverfahren und die Leistungen bei Pflegegrad 4 ist die Pflegekasse. Allerdings ist es auch möglich, sich zunächst an die Krankenkasse zu wenden, die das Anliegen dann für gewöhnlich unkompliziert an die Pflegekasse weiterleiten kann. Als zusätzliche Ansprechpartner fungieren Pflegestützpunkte und das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit, das Sie unter der Nummer 030/ 340 60 66-02 erreichen.

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