DGV Hilfsmittel – Ihr Homecare Anbieter

Zuzahlungsfreie Pflegebox im Wert von bis zu 42 € pro Monat

Erfahren Sie hier alles, was Sie über die DGV Pflegebox wissen sollten.

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind im Alltag auf bestimmte Hilfsmittel angewiesen. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden im Rahmen der täglichen Pflege laufend benötigt und müssen entsprechend regelmäßig besorgt werden. Unsere Pflegebox unterstützt Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, indem sie sie mit den benötigten Pflegehilfsmitteln zur häuslichen Pflege ausstattet – zuverlässig, aufwandsarm und zuzahlungsfrei. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Pflegebox vor, gehen auf deren Vorteile ein und erklären, wie Sie Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel geltend machen können.

Kurz und Kompakt
Eine Pflegebox ist ein Paket mit Hilfsmitteln zum Verbrauch, das monatlich zum Pflegebedürftigen nach Hause geliefert wird
Die enthaltenen Produkte, wie etwa Mundschutz, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, haben einen Wert von maximal 42 Euro und werden ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bezahlt
Ein Pflegepaket erspart pflegenden Angehörigen Zeit und Arbeit und sorgt dafür, dass stets rechtzeitig für "Nachschub" gesorgt ist
Wir kümmern uns um die Formalitäten und unterstützen Sie dabei, den Antrag zu stellen und Ihren gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel geltend zu machen
Sie können bei uns aus vorgefertigten Pflegeboxen für unterschiedliche Bedarfe wählen oder Ihre Pflegebox individuell zusammenstellen

Innhaltsverzeichnis

Was ist eine Pflegebox?

Eine Pflegebox ist ein Paket voller Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die im Pflegealltag Verwendung finden. Das Besondere daran: Sie können die Pflegebox individuell zusammenstellen und erhalten die Produkte zuzahlungsfrei, sofern ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht. Die Box ist demnach gefüllt mit nützlichen Produkten, die zum Bedarf des Pflegebedürftigen passen, und beinhaltet Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro.

Der maximale Gesamtwert der Produkte in der Pflegebox ergibt sich aus dem Zuschuss für Pflegehilfsmittel, den die Pflegekassen Versicherten gewähren. Grundsätzlich haben Menschen mit Pflegegrad – egal ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 – einen gesetzlichen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 42 Euro für die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln. Dies soll eine adäquate Versorgung mit Produkten, die für die nötige Hygiene bei der Pflege sorgen, sicherstellen.

Wissenswert

In Deutschland leben über 4 Millionen pflegebedürftige Menschen, von denen rund 3,3 Millionen zuhause gepflegt werden. Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist daher ein äußerst wichtiges Thema, mit dem sich sehr viele Personen im Laufe ihres Lebens auseinandersetzen müssen.

Beispiele für Pflegehilfsmittel in der Box

Welche Pflegehilfsmittel in einem Pflegepaket enthalten sind, hängt vom individuellen Bedarf des einzelnen Pflegebedürftigen ab. Damit die Produkte bestmöglich dazu beitragen, die Pflegesituation zu verbessern, können Sie die Pflegebox individuell zusammenstellen. Alternativ bieten wir verschiedene vorgefertigte Boxen für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen an.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Hilfsmittel, die in die Produktgruppe der “Pflegehilfsmittel zum Verbrauch” fallen. Dazu zählen vor allem Produkte, die im Alltag mit einem pflegebedürftigen Angehörigen standardmäßig benötigt werden, wie zum Beispiel:

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Schutzschürzen

  • Mundschutz

  • Fingerlinge

  • Einweg Bettschutzeinlagen

  • Einmallätzchen

Ergänzend zu den klassischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (Produktgruppe 54), die erstattungsfähig sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für bestimmte Artikel aus der Produktgruppe 51. So können Betroffene bei Genehmigung der Krankenkasse beispielsweise bis zu vier wiederverwendbare Bettschutzeinlagen beantragen und zuzahlungsfrei erhalten.

Wir von der DGV legen größten Wert darauf, Sie mit Pflegehilfsmitteln auszustatten, die sich durch eine gute Qualität auszeichnen und möglichst komfortabel in der Anwendung sind. Deshalb setzen wir auf bewährte Markenprodukte, auf die Sie sich verlassen können. Unsere breitgefächerte Auswahl ermöglicht Ihnen die Bestellung von Produkten, die ideal zu Ihren Bedarfen passen. Auf diese Weise können wir Sie mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch versorgen, die Ihnen im Pflegealltag den größtmöglichen Mehrwert bieten.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Pflegehilfsmittel!

Entdecken Sie unser umfangreiches Sortiment an Pflegehilfsmitteln. Klicken Sie hier und bestellen Sie bequem und schnell alles, was Sie für eine optimale Pflege

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Das DGV Pflegepaket - perfekt angepasst an Ihre Bedürfnisse

Unsere Pflegepakete statten Sie nach Ihrem gesetzlichen Anspruch mit Pflegehilfsmitteln aus, die Sie bei der häuslichen Pflege unterstützen. Da Sie Ihre Pflegebox individuell zusammenstellen können, falls die vorkonfigurierten Boxen Ihre Bedarfe nicht ideal abdecken, bekommen Sie exakt die Pflegehilfsmittel, die Sie brauchen. Sie entscheiden also letztendlich basierend auf Ihrem Bedarf, wie viele Einmalhandschuhe, wie viel Stück Schutzschürzen, welche Mengen Desinfektionsmittel und welche weiteren Pflegehilfsmittel Sie monatlich benötigen.

Denn uns ist es wichtig, dass Sie sich in Ihrer Pflege nicht nach den verfügbaren Pflegehilfsmitteln richten müssen. Stattdessen richtet sich die Pflegebox ganz nach Ihnen und Ihren Bedürfnissen. Sollten Sie weiterführende Fragen haben oder eine Beratung zur Zusammenstellung Ihres Pflegepaketes wünschen, zögern Sie nicht, uns anzusprechen – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Fragen & Antworten zur Pflegebox

Abschließend möchten wir kurz und knapp Antworten auf die Fragen, die am häufigsten zu Pflegebox gestellt werden, geben:

Der gesetzliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel gilt für versicherte Personen, bei denen ein Pflegegrad festgestellt wurde. Damit ein Antrag auf Kostenübernahme bewilligt werden kann, muss also vorab eine Pflegebegutachtung und die Zuteilung eines Pflegegrades stattgefunden haben. Für den Antrag auf Bezuschussung der Pflegehilfsmittel ist es unerheblich, welcher Pflegegrad festgestellt wurde. Der gesetzliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht nämlich ab Pflegegrad 1 und sieht unabhängig vom Pflegegrad eine Versorgung mit Hilfsmitteln im Wert von bis zu 42 Euro im Monat vor.

Um eine Pflegebox zu erhalten, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese Formalitäten übernehmen wir gerne für Sie. Füllen Sie ganz einfach unser Formular aus – wir kümmern uns um alles weitere!

Typische Hilfsmittel zum Verbrauch, die in einem Pflegepaket enthalten sein können, sind Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Letztlich entscheiden jedoch Sie, welche Produkte im Wert von bis zu 40 Euro zum Inhalt Ihrer Pflegehilfsmittel-Box gehören sollen.

Natürlich. Sollten Sie bemerken, dass Ihre bestellte Pflegebox nicht optimal zu der vorliegenden Pflegesituation passt, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen, um den Inhalt abzuändern. Bei der nächsten Lieferung erhalten Sie dann direkt die angepasste Pflegebox.

Die Pflegekassen arbeiten mit Pflegehilfsmittel-Anbietern zusammen. Will heißen: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten gegebenenfalls nur, wenn die Pflegebox über einen Kooperationspartner bestellt wurde. Die DGV ist praktischerweise Partner aller gesetzlichen Pflegekassen in Deutschland.

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